Schoko-Stress im Hofer-Reich

Rote Kugeln sind verboten! Lindt schießt Diskonter ab

Im Markenstreit um rote Kugeln bekam Lindt in der Schweiz recht. Aldi muss die roten "Moser Roth" aus dem Verkauf nehmen.
Team Wirtschaft
15.04.2026, 11:14
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Bei Schoko versteht Lindt keinen Spaß. Der Süßwarenriese hat sich in einem Markenstreit gegen Aldi Suisse durchgesetzt. Konkret geht es um rote Schokoladenkugeln des Diskonters, die den berühmten Lindor-Kugeln laut Gericht zu ähnlich sehen.

"Moser Roth"- Süßigkeiten dem Original zu ähnlich

Das Handelsgericht im Kanton Aargau stellte klar: Die roten Aldi-Kugeln lehnen sich unlauter an das Original von Lindt an. Damit darf Aldi die roten "Moser Roth"-Kugeln (Konzern-Schwester Hofer bietet die auch in Österreich an) in der Schweiz vorerst nicht mehr verkaufen.

Nicht Kugel, sondern Aufmachung das Problem

Aus Sicht des Gerichts war nicht die Kugel selbst das Problem – die gilt grundsätzlich als übliche Form. Entscheidend war vielmehr der gesamte Auftritt: der metallisch rote Farbton, goldene Verzierungen an den transparenten Wickel-Enden und das runde Logo-Layout. In Summe sei das zu nah an den Lindor-Kugeln dran.

Hofer-Schwester in Erklärungs-Notstand

Besonders heikel: Aldi konnte laut Gericht nicht schlüssig erklären, warum die roten Kugeln ausgerechnet so gestaltet wurden. Ein größerer Abstand zum bekannten Lindt-Produkt wäre dem Händler zumutbar gewesen, heißt es sinngemäß im Entscheid.

Nur die Roten sind verboten

Ganz durchgekommen ist Lindt mit seiner Klage aber nicht. Für die blauen "Feinen Schokoladenkugeln" und die "Délice"-Sorten in Braun, Weiß, Gelb und Pink sah das Gericht keinen Verstoß. Dort sei der Unterschied zu den Lindor-Varianten groß genug.

Schadenersatz-Forderung möglich

Für Aldi hat das Urteil dennoch Folgen. Der Händler muss den Verkauf der roten Kugeln stoppen und offenlegen, wie viele davon verkauft wurden und wie hoch die Umsätze waren. Das könnte noch wichtig werden, falls Lindt Schadenersatz fordert.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Fix ist die Sache aber noch nicht. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

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