Wer die Schule schwänzt, muss in Zukunft mit noch höheren Strafen rechnen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, den Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) am Montag in Begutachtung geschickt hat.
Konkret soll die Strafdrohung am 1. September 2026 von 110 bis 440 Euro auf 150 bis 1.000 Euro steigen.
Damit werden die Bußgelder an jene Strafen angeglichen, die Eltern drohen, wenn sie sich weigern, an verpflichtenden Perspektivengesprächen oder an der sogenannten Suspendierungsbegleitung teilzunehmen.
Eltern, die eine Teilnahme daran verweigern, können nämlich im Extremfall mit einer Geldstrafe belegt werden. Diese kann zwischen 150 und 1.000 Euro betragen.
Am eigentlichen Ablauf ändert sich zudem nichts: Wie bisher sollen Lehrer und Schulberater zunächst versuchen, mit Verwarnungen und Gesprächen gegenzusteuern. Erst wenn das nichts bringt oder das Schwänzen drei Tage überschreitet, muss die Bezirksverwaltungsbehörde einschreiten.