Familie forderte höhere Strafe

Schumacher-Erpresser: Strafen ändern sich nicht

Im Berufungsprozess zur Schumacher-Erpressung ist ein Urteil gefallen: Die Strafen bleiben gleich! Die Familie hatte zuvor höhere Strafen gefordert.
Newsdesk Heute
02.12.2025, 19:19
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Das Landgericht Wuppertal (D) hat im Berufungsverfahren zur Erpressung der Familie Schumacher entschieden: An den Strafen ändert sich nichts. Am Dienstagnachmittag fiel das Urteil – ohne neue Beweise und ohne neue Zeugenaussagen.

Der 54-jährige Türsteher Yilmaz T. bleibt wegen versuchter schwerer Erpressung bei drei Jahren Haft. Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter Markus F., ebenfalls 54 Jahre alt, bleibt bei zwei Jahren auf Bewährung – verurteilt wegen Beihilfe.

Die Angeklagten hatten die Urteile aus dem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Wuppertal nicht akzeptiert und Berufung eingelegt, um mildere Strafen zu erreichen. Der dritte Angeklagte zog seine Berufung allerdings bereits zu Beginn des neuen Prozesses zurück. Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage gingen in Berufung.

Familie forderte höhere Strafe

Für die Familie Schumacher ging es vor allem um die Rolle des Ex-Sicherheitsmitarbeiters: Sie störte die aus ihrer Sicht milde Strafe und wollte erreichen, dass er nicht nur wegen Beihilfe, sondern wegen Mittäterschaft verurteilt wird.

Hintergrund des Falls: Die Täter sollen gedroht haben, 1.500 Dateien mit teils sensiblen Fotos und Videos sowie Medikamentenlisten von Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher im Darknet zu veröffentlichen. Um das zu verhindern, sollte die Familie 15 Millionen Euro zahlen. Die Familie wirft dem 54-Jährigen vor, das Material während seiner Zeit als Sicherheitsmitarbeiter bei ihr entwendet zu haben.

Im ersten Prozess hatte Yilmaz T. noch umfassend ausgesagt, im Berufungsprozess äußerte er sich jedoch nicht mehr. Auch sein Sohn, der die Strafe aus dem ersten Verfahren akzeptiert hatte, sagte nun ebenfalls nicht mehr aus.

Damit galt eine Verschärfung der Strafe für den Ex-Sicherheitsberater bereits vorab als unwahrscheinlich. Gegen das Urteil kann innerhalb dieser Woche noch Revision eingelegt werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } 02.12.2025, 19:19
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