Wie von "Heute" berichtet, wurde der bisherige Klubobmann der ÖVP, August Wöginger, zu einer bedingten Haftstrafe und einer Geldstrafe in der Höhe von rund 43.000 verurteilt. Nur kurze Zeit später zog der Politiker die Konsequenzen aus diesem erstinstanzlichen, nicht rechtskräftigen Urteil – Rücktritt als Klubobmann der ÖVP im Nationalrat.
Wöginger kündigte indes an, Nationalratsabgeordneter und Sozialsprecher der ÖVP bleiben zu wollen. Seine Begründung: Er gehe von einem Freispruch in der nächsten Instanz aus.
Bundeskanzler Christian Stocker, selbst erfahrener Jurist, reagierte nun auf das Urteil und die Konsequenzen, die Wöginger unmittelbar danach gezogen hatte. Den Spruch des Gerichts nennt der Regierungschef ein "sehr hartes Urteil". Er persönlich hätte Wöginger "einen Freispruch in diesem Verfahren gewünscht", so Stocker.
Zu Wögingers Rücktrittsankündigung sagt der Bundeskanzler: "Ich respektiere die Entscheidung und die Gründe von August Wöginger, die Funktion des Klubobmanns zurückzulegen".
Er habe aber stets betont, "dass sich an meinem persönlichen Verhältnis zu August Wöginger nichts ändern wird. Für seine langjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Klubobmann danke ich ihm im Namen der Österreichischen Volkspartei."