Dauerkranke Pädagogin

Seit 17 Jahren krank – Lehrerin winkt noch mehr Geld

Nach 17 Jahren im Krankenstand könnte eine Lehrerin aus Duisburg nun auch noch Geld für nicht genommenen Urlaub bekommen.
Newsdesk Heute
12.08.2026, 10:22
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Eine seit 17 Jahren krankgeschriebene Lehrerin aus Duisburg sorgt weiter für Schlagzeilen. Obwohl die 62-Jährige seit Jahren nicht mehr im Unterricht steht, erhielt sie weiterhin ihr volles Gehalt. Nun könnte zusätzlich eine Entschädigung für nicht verbrauchten Urlaub fällig werden.

Die Studienrätin bezog während ihrer 17 Jahre dauernden Abwesenheit weiterhin ihre Bezüge und nahm auch an den zwischenzeitlichen Gehaltserhöhungen teil. Zuletzt verdiente sie monatlich 6174,04 Euro. Sollte sie sich in einem laufenden Verfahren gegen ihre Pensionierung durchsetzen, könnte ihr Bruttogehalt durch eine Tarifsteigerung im August sogar auf 6381,49 Euro steigen. Das berichtet "Bild" unter Berufung auf das geltende Besoldungsrecht.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Geld für nicht genommenen Urlaub

Doch auch wenn die Lehrerin mit ihrem Vorgehen gegen die Pensionierung scheitert, könnte noch einmal Geld fließen. Weil sie unmittelbar aus dem Krankenstand in den Ruhestand versetzt werden soll, kommt eine Regelung zur finanziellen Abgeltung von nicht genommenem Urlaub zum Tragen.

Eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf erklärte gegenüber "Bild": "Der Anspruch muss nicht von der verbeamteten Person eingefordert werden, sondern wird von Amts wegen finanziell abgegolten."

Damit könnte die Duisburgerin für ihren nicht verbrauchten Mindesturlaub eine Nachzahlung erhalten, die etwas mehr als einem Monatsgehalt entspricht.

Verdacht auf Arbeit als Heilpraktikerin

Parallel dazu beschäftigt der Fall die Staatsanwaltschaft Duisburg. Die Ermittler hegen den Verdacht, dass die Pädagogin während ihrer jahrelangen Krankschreibung heimlich als Heilpraktikerin tätig gewesen sein könnte.

Im Zuge der Ermittlungen wurde die Wohnung der 62-Jährigen durchsucht. Dabei sichergestelltes Material wurde anschließend ausgewertet. Einer möglichen strafrechtlichen Aufarbeitung sind allerdings Grenzen gesetzt: Betrug verjährt bereits nach fünf Jahren.

Auch ein Verlust des Beamtenstatus tritt nicht automatisch ein. Dafür müsste die Studienrätin zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden.

Disziplinarverfahren läuft bereits

Sollten die strafrechtlichen Ermittlungen ohne entsprechende Konsequenzen bleiben, ist die Angelegenheit damit noch nicht beendet. Gegen die Lehrerin wurde bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Dabei kommen grundsätzlich Sanktionen wie Geldbußen, Kürzungen der Bezüge oder auch eine Entlassung aus dem Dienst infrage. Bereits gezahlte Dienstbezüge können auf diesem Weg jedoch nicht einfach zurückverlangt werden.

Eine Sprecherin der Bezirksregierung stellte dazu klar: "Eine Rückforderung von Dienstbezügen sieht das Disziplinarrecht nicht vor."

{title && {title} } red, {title && {title} } 12.08.2026, 10:22