Was erlaubt ist

Sex am Balkon oder im Garten – darf ich das überhaupt?

So verlockend es klingt, doch Sex auf dem Balkon oder im eigenen Garten kann durchaus auch Ärger bringen. Was erlaubt ist – und was nicht.
Heute Life
09.08.2025, 02:14
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Wenn die Temperaturen steigen, sinken oft nicht nur die Hüllen, sondern auch die Hemmungen. Der Reiz des Liebesspiels im Freien – ob auf dem Balkon oder im Garten – ist für viele besonders groß. Doch Vorsicht: Das kann richtig teuer werden – oder sogar im Gefängnis enden!

"In seinen eigenen vier Wänden – dazu gehören auch Balkon und Garten – kann man grundsätzlich tun und lassen, was man will, solange man nicht gegen Gesetz, Hausordnung oder Verträge verstößt", erklärt der Wiener Rechtsanwalt Johannes Öhlböck gegenüber "Heute". Doch genau hier liegt das Problem...

Sex am Balkon oder im Garten gilt als öffentliche geschlechtliche Handlung – und die kann laut Strafgesetzbuch mit bis zu sechs Monaten Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen geahndet werden.

Wurde der Akt gar am helllichten Tag, in einer gut einsehbaren Position oder sogar vor den Augen von Kindern ausgeführt, fällt die Geldstrafe eher hoch aus.

Ganz so einfach ist die Bestrafung jedoch nicht: Den Liebenden muss klar sein, dass sie gesehen werden – und tatsächlich "in der Öffentlichkeit" aktiv sein. Das ist nur der Fall, wenn ein größerer Personenkreis zuschauen könnte.

Als Richtwert gelten zehn Menschen, die auch nacheinander vorbeikommen dürfen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 09.08.2025, 13:50, 09.08.2025, 02:14
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen