Politik

So viel kosten Buwog-Anwälte die Steuerzahler

Nach konservativen Berechnungen könnten die vier Verfahrenshelfer im Buwog-Prozess hunderttausende Euro aus Steuergekdern erhalten.

Heute Redaktion
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Der Prozess um die Causa Buwog wird den Steuerzahler hunderttausende Euro an Anwaltshonoraren kosten. Das berichtet das Magazin "Profil" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe.

Demnach würden vier der insgesamt 14 Angeklagten Verfahrenshilfe in Anspruch nehmen. Unter diesen Personen befinden sich auch die Hauptangeklagten Walter Meischberger und Peter Hochegger.

Mit dem elften Tag einer Gerichtsverhandlung haben Strafverfahrenshelfer Anspruch auf eine Honorarvergütung. Diese beträgt 75 Prozent der "Allgemeinen Honorar-Kriterien". Dieser Anspruch besteht gegenüber der jeweiligen Anwaltskammer, allerdings bezahlt der Bund letztlich die Rechnung.

Konservative Schätzung

Nach konservativen Berechnungen des "Profil" könnten die vier Verfahrenshelfer im Buwog-Prozess insgesamt ungefähr 300.000 Euro kosten. Diese Rechnung geht von über 100 Verhandlungstagen mit jeweils zwei Stunden Anspruch aus. Das gilt nur für die erste Instanz. Sollte der Prozess in eine höhere Gerichtsinstanz steigen, würden auch die Bezüge steigen.

Sollten die Angeklagten freigesprochen werden, entstehen Ansprüche auf "Erfolgsbeteiligungen", die 50 Prozent ihres Honorars betragen. Diese Zahlungen müssten ebenfalls mit Steuergeld erfolgen.

Buwog-Prozess

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger und der Immobilienmakler Ernst Karl Plech müssen sich (neben anderen) vor Gericht in der Causa Buwog und Terminal Tower verantworten. Grassers Freunde sollen sich durch den Verkauf der Bundeswohnungen an das "Österreich-Konsortium" bereichert haben. Die Rolle Grassers (Hat er auch Geld erhalten? Hat er den entscheidende Tipp weitergesagt?) wird das Gerichtsverfahren klären. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. (lu)

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