Mitte Juli 2024 wurde durch Verordnung des Innenministeriums eine Arbeitsverpflichtung für Asylwerber in Grundversorgungseinrichtungen im Ausmaß von zehn Stunden pro Monat eingeführt. Ausgenommen sind Menschen, die wegen körperlichen Gebrechen oder nachweisbaren Erkrankung nicht arbeiten können.
In den vergangenen zwölf Monaten haben Asylwerber in der Grundversorgung des Bundes mehr als 350.000 Stunden an gemeinnütziger Arbeit geleistet. Seit der Einführung im Juli 2024 waren es mehr als 600.000 Stunden.
Rund 70 Prozent der in der Grundversorgung untergebrachten Asylwerber leisteten gemeinnützige Tätigkeiten wie Grünflächenbetreuung oder Schneeräumen. 30 Prozent erfüllten die Verpflichtung nicht – oft aber deshalb, weil sie bereits nach kurzer Zeit in die Grundversorgung der Länder überstellt wurden, wie das Innenministerium erklärte. In 200 Fällen wurde das Taschengeld gekürzt, weil die Menschen Arbeit verweigerten.
Darüber hinaus wurden rund 6.500 Module zu Wertekursen im Bereich Demokratie, Gleichberechtigung und Kampf gegen Antisemitismus durchgeführt.
Am Dienstag wurde im Ministerrat die nationale Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakt beschlossen. Durch konsequente Maßnahmen wie die Wohnsitzauflage, verschärfte Möglichkeiten der Haft für Asylwerberinnen und Asylwerber, die Quotierung des Familiennachzugs und beschleunigte Verfahren verspricht die Regierung, die harte und gerechte Asylpolitik der vergangenen Jahre nachhaltig abzusichern. Ziel sei es, illegale Migration weiter stark zu reduzieren und staatliche Systeme zu entlasten.
"Der Asylpakt wird umgesetzt. Mit dem Beschluss im Ministerrat wurde die notwendige Voraussetzung dafür geschaffen. Wir müssen illegale Migration nach Europa reduzieren und damit auch die österreichische Bevölkerung weiter entlasten. Eine funktionierendes Asylsystem muss hart und konsequent sein, damit es für alle gerecht ist", kommentiert Innenminister Gerhard Karner.