Gesundheit

Spirale bricht – kein Geld für ungewolltes Kind

Eine schadhafte Spirale führte bei einer Tirolerin zu einer ungewollten Schwangerschaft. Das Paar bekam das Kind und klagte auf Schadenersatz.

Sabine Primes
Eine schadhafte Produktcharge von Verhütungsspiralen verursachte bei vielen Frauen Schmerzen und ungewollte Schwangerschaften. Auch Österreicherinnen sind betroffen.
Eine schadhafte Produktcharge von Verhütungsspiralen verursachte bei vielen Frauen Schmerzen und ungewollte Schwangerschaften. Auch Österreicherinnen sind betroffen.
Getty Images/iStockphoto

Kupferspiralen des spanischen Herstellers Eurogine haben sich in der Vergangenheit als fehlerhaft erwiesen. Bei den Produkten der fehlerhaften Charge brachen die Seitenarme teilweise ab und blieben im Körper der Frauen verschollen. Die Betroffenen bekamen dadurch Schmerzen, es soll außerdem zu ungewollten Schwangerschaften gekommen sein. Auch Österreicherinnen sind betroffen. Es wurde an mehreren Stellen geklagt. "Heute" hat berichtet.

Nun liegt im Fall einer betroffenen Tirolerin eine erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor. Demnach haftet der spanische Hersteller infolge des Kaputtgehens des Verhütungsmittels nicht für die ungewollte Schwangerschaft der Frau. Aus Sicht der Richter könne die Geburt eines gesunden Kindes keinen Anspruch auf Schadenersatz zur Folge haben. Schmerzen bei Schwangerschaften seien zudem "natürliche Lebensvorgänge". Das Urteil kann HIER nachgelesen werden.

Die Tirolerin hatte sich Anfang 2016 die Spirale einsetzen lassen, wurde drei Jahre später jedoch trotzdem schwanger und brachte ein gesundes Kind zur Welt. Die Frau klagte daraufhin auf Schadenersatz aufgrund der Schmerzen, die sie während der Schwangerschaft und Geburt erlitten hatte. Außerdem sollte das Unternehmen für mögliche Folgeschäden haften. Durch das Kind seien beide Elternteile in ihrer "beruflichen Entwicklung beeinträchtigt" und würden dadurch weniger verdienen, was sich später auf die Pension auswirken würde. Zudem könnte das Kind erkranken oder verunfallen. Auf Unterhalt für das gesunde Kind wurde nicht geklagt, denn dafür gibt es laut gesicherter Rechtsprechung keinen Ersatz.

"Restrisiko" immer vorhanden

Eurogine stützte sich vor Gericht auf zwei Gegenargumente: Zum einen sei der Bruch der Spirale gar nicht für die Schwangerschaft verantwortlich gewesen. Es habe sich lediglich ein "Restrisiko" verwirklicht, das bei Verhütungsmitteln immer bestehe. Zudem wäre die Geburt eines gesunden Kindes kein Schaden. Wenn dem so wäre, hätten die Eltern diesen durch eine Abtreibung verhindern können.

"Geburt eines ungewollten Kindes ist kein Schaden"

Zuvor hatten das Landesgericht und das Oberlandesgericht Innsbruck die Klage der Eltern abgewiesen – und damit dem Hersteller recht gegeben. Die Begründung: In der Geburt eines "gesunden, wenngleich unerwünschten Kindes sei kein ersatzfähiger Schaden zu erblicken". Schmerzen, die bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft und Geburt auftreten, seien "natürliche Lebensvorgänge." Diese Rechtsansicht bestätigt der OGH in seinem Urteil jetzt. Eine Haftung für "zukünftige schicksalshafte Entwicklungen im Leben eines gesund geborenen Kindes" kommt laut den Höchstrichtern nicht infrage.

Schadenersatz bei direkten schmerzhaften Folgen zugesprochen

Laut Gericht seien aber jene Fälle anders zu beurteilen, in denen gebrochene Spiralen direkt körperliche Schmerzen ausgelöst oder zu Komplikationen geführt haben. Vergangenen April war einer Frau vom Bezirksgericht Fürstenfeld in erster Instanz Schadenersatz zugesprochen worden, nachdem der Verbraucherschutzverein (VSV) eine Sammelklage eingebracht hatte.