Im Wienwert-Prozess um eine geplante Remisen-Erweiterung der Wiener Linien sind der Donaustädter Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy (SPÖ) und Ex-Wienwert-Chef Stefan Gruze freigesprochen worden.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft kündigte jedoch bereits eine Nichtigkeitsbeschwerde an. Bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) über die Nichtigkeitsbeschwerde sind die beiden Freisprüche nicht rechtskräftig, wie der ORF berichtet.
Nevrivy wurde beim Prozess am Wiener Straflandesgericht Verletzung des Amtsgeheimnisses und Bestechlichkeit vorgeworfen – es gilt die Unschuldsvermutung. Laut Anklage soll Nevrivy dem ehemaligen Wienwert-Chef Stefan Gruze (ihm wurde etwa Bestechung und Untreue vorgeworfen, Anm.) einen internen Aktenvermerk zu einer geplanten Remisen-Erweiterung der Wiener Linien zugespielt haben. Gruze soll daraufhin ein Grundstück gekauft und es wenige Monate später deutlich teurer an die Wiener Linien weiterverkauft haben.
Der Stadt Wien soll dadurch ein Schaden von rund 850.000 Euro entstanden sein. Nevrivy weist sämtliche Vorwürfe zurück. Auch Gruze bestreitet die Anschuldigungen vehement. Im Gegenzug soll Nevrivy laut WKStA mehrere VIP-Tickets für Wiener Derbys und Spiele der österreichischen Nationalmannschaft erhalten haben.
Außerdem soll Wienwert die Band "Wiener Wahnsinn" unterstützt haben, von der Nevrivy Fan ist. Ein Bandmitglied wurde als Zeuge befragt, konnte sich laut Gericht aber an viele Details der Sponsoring-Vereinbarung nicht mehr erinnern.
Eine Mitarbeiterin der Wiener Linien sagte ebenfalls als Zeugin aus und widersprach der Darstellung der Verteidigung, wonach die Pläne zur Remisen-Erweiterung damals ohnehin bereits allgemein bekannt gewesen seien. In Sitzungen sei "runtergebetet" worden, dass die Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürften, so die Zeugin.
Nevrivy hatte bereits bei früheren Verhandlungstagen erklärt, die Pläne zur Remisen-Erweiterung seien längst "der halben Baubranche" bekannt gewesen. Rapid-Tickets hätte er zudem viel leichter über seinen Stiefsohn, ein ehemaliger Rapid-Geschäftsführer, bekommen können.
Der Bezirkschef wurde daher freigesprochen. Der vorsitzende Richter begründete dies unter anderem damit, dass es für eine Verurteilung nicht ausreiche, dass das bloße Interesse an der Geheimhaltung verletzt werde. Es müsse sich um ein "berechtigtes öffentliches oder privates Interesse handeln". Man könne den Tatwillen nicht mit Sicherheit nachweisen. Nun ist der OGH am Zug.