Silvia M. (67) liebt Flohmärkte über alles. Jeden Sonntag zieht die Floridsdorferin los, um ihre Sachen an den Mann bzw. die Frau zu bringen. Um die "Ware" befördern zu können, legte sich die zu 80 % behinderte Pensionistin im Dezember 2023 ein E-Lasten-Fahrrad zu: "Es gab damals eine Förderung und außerdem ist es praktisch, da ich hinten die Ware draufgeben kann", erklärt Silvia M.
Kurz nach der Anschaffung kamen gleich die ersten Probleme: "Ich hatte das Fahrzeug über Nacht in den Hof des Gemeindebaus gestellt, um es aufladen zu können. Daraufhin hat mich Wiener Wohnen informiert, dass ich das nicht darf", berichtet die 67-Jährige.
Also stellte die Wienerin das 220 Kilo schwere Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Schulzgasse ab. Im heurigen April kam es laut MA 48 (Abschleppgruppe) dann zu "massiven Bürgerbeschwerden": "Am 8. April wurde festgestellt, dass das betreffende Fahrzeug verkehrsbeeinträchtigend abgestellt war. Konkret war das Fahrzeug außerhalb der eindeutig gekennzeichneten Parkzone im Fahrbahnverlauf (in einer Kurve, Anm.) abgestellt", meint eine Sprecherin der MA 48.
"Mir ging im April die Batterie aus, ich hatte keinen Strom mehr. Der ÖAMTC musste mich abschleppen und hat das Rad dann auf den nächstbesten freien Platz gestellt. Ich habe dann immer wieder nach geeigneten Parkplätzen geschaut, aber es war nichts frei", erklärt Silvia M.
„Ich habe das Fahrzeug in der Straße rechtmäßig abgestellt – ohne Verkehrsbeeinträchtigung“Silvia M.wehrt sich gegen Abschlepp-Gebühren
Bei der Begutachtung am 8. April durch die MA 48 wurde das Fahrzeug allerdings nicht abgeschleppt, nur ein Infokleber mit der Bitte um Kontaktaufnahme angebracht: "Die Eigentümerin kontaktierte in der Folge die Behörde und sagte zu, das Fahrzeug an einem anderen Ort zu parken", heißt es seitens der MA 48.
Und laut eigenen Angaben kam Silvia M. dieser Aufforderung auch nach: "Ich war zuletzt am 4. Mai am Flohmarkt, danach habe ich es in der Straße rechtmäßig abgestellt – ohne Verkehrsbeeinträchtigung. Dort ist es bis 8. Mai auch gestanden!"
Doch am 8. Mai war das Fahrzeug dann plötzlich weg: "Ich habe zuerst an einen Diebstahl gedacht", meint die Pensionistin. Doch die MA 48 hatte das Dreirad zum Abschlepp-Platz nach Simmering abtransportiert: "Da das Fahrzeug nicht an einem anderen Ort abgestellt wurde, musste nach Verstreichen eines Monats und einer zweiten Besichtigung durch den Magistrat eine Entfernung gem. § 89a STVO durchgeführt werden", erklärt die MA48-Sprecherin.
Silvia M. fuhr mit ihrem Schwiegersohn nach Simmering, holte das E-Lastenrad ab. Nun soll sie 309 Euro an Gebühren zahlen: "Das sehe ich überhaupt nicht ein. Mein Fahrzeug ist ab dem 4. Mai nicht verkehrsbeeinträchtigend gestanden, dafür habe ich auch Zeugen."
Seitens der MA 48 heißt es dazu: "Die Kosten gem. § 89a Abs.7 STVO. werden dem Inhaber des entfernten Gegenstandes mit Bescheid vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung Berufung an den Wiener Berufungssenat erhoben werden." Silvia M. wird diesen Weg auf jeden Fall gehen: "Ich zahle sicher nicht!"