Er werde sie "mit einer Kettensäge töten" und ihr Herz essen, schrieb ein Niederösterreicher (43) an seine Angebetete. "Ich bin ein Kannibale." Er werde in ihre Agentur kommen und dort Amok laufen, ließ er die Prostituierte wissen. Die Frau (30) hatte ihn mehrmals abblitzen lassen, wollte von ihrem verliebten Freier nichts wissen. Das wollte der Arbeitslose angeblich nicht hinnehmen. Nun saß er wegen Stalking, gefährlicher Drohung und Hausfriedensbruch auf der Anklagebank am Landl.
Immer wieder soll der 43-Jährige bei der Wohnung der Frau in Wien-Landstraße aufgetaucht sein. "Die Adresse hatte ich aus dem Zentralen Melderegister", so der Angeklagte, der sichtlich stolz auf seinen Einfallsreichtum war. Kurios: Die Behörde hatte seinen Abfrageantrag offenbar genehmigt.
Daraufhin wurde es für die Rumänin ungemütlich. Immer wieder soll der Angeklagte an ihrer Tür geklopft, ihr Nachrichten geschickt haben. Als er vermutete, die Frau habe ihm Handy und eine Autobahnvignette entwendet, versuchte er mithilfe eines Schlüsseldiensts in die Wohnung des Opfers einzudringen. "Eine selten depperte Idee", stellte die Richterin fest. Als der Schlüsseldienst-Mitarbeiter bemerkte, dass die Bewohnerin zu Hause war, stellte er die Arbeit sofort ein.
Die Frau zog schließlich in einen anderen Bezirk. Um die neue Adresse herauszubekommen, schenkte der Angeklagte der Frau einen Polster, in den er einen GPS-Sender eingenäht hatte. Die Prostituierte fand den Sender, der Plan ging nicht auf. Der Verdächtige wurde mit einem Kontaktverbot belegt – dennoch schickte er der Frau weiterhin Nachrichten – auch über ihren Anwalt. "Ich habe es als Spiel gesehen, sie zu erobern wie bei 'Pretty Woman'", so der Angeklagte.
Angst habe sie keine gehabt, sagte dann das Opfer im Zeugenstand aus. Der Mann sei für sie nur ein Kunde gewesen. "Verliebt war ich nicht." Eine Beziehung habe sie nicht gewollt, vor Gericht verstrickte sie sich jedoch in Widersprüche. Immer wieder soll sie den Mann trotz der Vorwürfe getroffen und auf Nachrichten geantwortet haben.
Der Angeklagte zeigte am Landl keine Reue – im Gegenteil. "Ich würde alles genauso wieder machen. Bis auf die Drohungen, aber die waren nicht ernst gemeint. Ich bin ein Fan von Horrorfilmen." Urteil für den Unbelehrbaren am Dienstag: Drei Monate bedingt – noch nicht rechtskräftig.