Urteil vor Gericht

Steirer beschimpft Polizei – lädt sie nun zum Essen ein

Nach einer eskalierten Weihnachtsfeier rastete ein 37-jähriger Steirer auf einer Polizeiwache aus und beleidigte die Beamten. Nun wurde er verurteilt.
Newsdesk Heute
03.03.2026, 15:12
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Eine aus dem Ruder gelaufene Weihnachtsfeier hat für einen 37-jährigen Steirer nun ein gerichtliches Nachspiel. Wegen Beleidigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung wurde er verurteilt – und zeigte sich reuig.

Laut Anklage war der Mann stark alkoholisiert, als er auf einer Polizeiwache auftauchte – mit blutverschmiertem und zerrissenem Hemd. Wie es dazu kam, blieb unklar. Fest steht nur: Zuvor hatte es eine Weihnachtsfeier in einem Nachtlokal gegeben.

Beamte massiv beschimpft

"Mehr weiß ich nicht. Ich kann mich an den Vorfall bei der Polizei nicht erinnern", sagte der Steirer vor Gericht, berichtet die "Kleine Zeitung". Sein Anwalt sprach von einer "saudumme, einmalige Geschichte eines unbescholtenen Bürgers".

Auf der Wache soll der 37-Jährige die Beamten massiv beschimpft haben – unter anderem mit Aussagen wie "Du bist a Depp. Du bringst ja keinen geraden Satz heraus" sowie "Du bist jo da gleiche Depp. Und bis fünf zählen kannst a net".

Angeklagter bekennt sich schuldig

Zudem habe er versucht, nach den Polizisten zu treten. "Er hat bei unserer Amtshandlung nicht mitgewirkt. War aggressiv, alkoholisiert und nicht kooperativ", schilderte eine Polizistin. Im Gegensatz zum Angeklagten könne Sie sich an den Vorfall erinnern.

Vor Gericht bekannte sich der 37-Jährige dennoch schuldig: "Schuldig. Ich gebe alles zu. Es tut mir wirklich alles sehr leid." Richterin Kornelia Philipp hielt ihm vor: "Sie sind mit geballten Fäusten auf die Polizisten zugegangen, haben Sie aufs Tiefste beschimpft." Seine Antwort: "Ich weiß es nicht. Ich entschuldige mich aber dafür."

"Ordentliches Essen" als Wiedergutmachung

Als Zeichen der Wiedergutmachung bot der Mann den vier betroffenen Polizisten ein Essen an. "Eine Beleidigung an sich führt zu keinem Anspruch auf Schadenersatz. Mein Mandant möchte den Beamten aber als Wiedergutmachung ein ordentliches Essen anbieten", erklärte sein Anwalt. Je 100 Euro stellte er dafür zur Verfügung. "Ich werde das Geld auf der Wache vorbeibringen", versprach der Angeklagte.

Das Urteil: fünf Monate bedingt sowie 5.640 Euro Geldstrafe. Verurteilt wurde er wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Beleidigung und versuchter schwerer Körperverletzung. Seine Reaktion im Gerichtssaal: "Verdient, ich nehm‘ das an."

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