Was als Routine-Eingriff begann, endete in einer Tragödie: Christine F. (57) sollte im LKH Hochsteiermark lediglich ein Stent eingesetzt werden. Zwei Tage später war die Steirerin tot. Jetzt wird gegen eine Medizinerin wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung ermittelt, berichtet die "Kronen Zeitung" am Freitag.
Der Eingriff selbst verlief demnach ohne Probleme. Doch kurz danach verschlechterte sich der Zustand der Patientin dramatisch. Die Frau soll nach innen ins Becken geblutet haben. Laut Ermittlungen wurde das Kreislaufversagen womöglich zu spät erkannt.
Für Sohn Christian brach eine Welt zusammen. "Man sagte mir, sie werde die Nacht nicht überstehen. Mir hat es den Boden unter den Füßen weggezogen", erzählt er. Besonders schockierend für ihn: Mitarbeiter sollen bereits ein Teelicht angezündet und ihm ein Beileidsschreiben übergeben haben, "obwohl sie da noch lebte". Erst eine Stunde nach Mitternacht verstarb seine Mutter an Multiorganversagen.
Von dem Ermittlungsverfahren gegen die Medizinerin erfuhr der Steirer nur über Umwege. Das Spital durfte die Leiche nicht sofort freigeben, weil offenbar eine Obduktion beantragt worden war. Weshalb, müsse er beim "Auftraggeber" erfragen. Die Med Uni Graz verwies dazu an die Staatsanwaltschaft Leoben. "Dort musste ich Akteneinsicht beantragen", erzählt er. Die Unterlagen hatten es in sich: Verdacht der fahrlässigen Tötung. "Ich konnte es einfach nicht glauben."
Die Staatsanwaltschaft bestätigt mittlerweile das Verfahren. Sprecherin Viktoria Steinecker erklärt: "Das gefäßchirurgische Gutachten zeigt ein Fehlverhalten auf. Das weitere Vorgehen wird derzeit geprüft."
Auch die Betreibergesellschaft Kages reagierte bereits. Das Spital habe selbst eine Sachverhaltsdarstellung an die Behörden übermittelt und arbeite mit den Ermittlern zusammen: "Weiters kann mitgeteilt werden, dass die beschuldigte Person nicht mehr in einem Dienstverhältnis zur Kages."
Der trauernde Sohn will nun Antworten: "Ich kann meinen Frieden erst finden, wenn ich absolute Klarheit über alles habe. Das darf einfach nicht unter den Tisch gekehrt werden."