Die Justiz steht ohnehin unter Druck – jetzt kommt die nächste Belastung dazu. Nach Prüfungen der Finanz müssen das Oberlandesgericht Wien und das Oberlandesgericht Innsbruck mehrere Millionen Euro an Steuern nachzahlen, berichtet der "Standard".
Der Grund: Richter erhielten jahrelang einen steuerfreien Zuschlag für Überstunden, obwohl keine Arbeitszeit aufgezeichnet wurde. Das war bisher mit dem Finanzministerium abgesprochen, weil Richter ihre Arbeitszeit selbst einteilen und keine fixen Dienstzeiten haben.
Jetzt hat die Finanz ihre Meinung geändert. Ohne Arbeitszeitaufzeichnungen gebe es keine Steuerbefreiung mehr. Das OLG Innsbruck muss rund eine Million Euro nachzahlen, das OLG Wien sogar etwa 3,5 Millionen Euro. Das Geld kommt aus dem Budget der Gerichte, die Richter müssen nichts zurückzahlen.
Das Problem wurde inzwischen gesetzlich gelöst. Seit 2025 steht im Gesetz, dass Vollzeit-Richter den steuerfreien Zuschlag auch ohne Zeitaufzeichnungen bekommen. Für Teilzeit-Richter gilt das aber nicht. Sie müssen für die ersten Monate des Jahres 2026 Steuern nachzahlen. Ob diese Regelung rechtlich hält, werden nun die Gerichte klären.