Entscheidende Verhandlung für René Benko (49)! Der gefallene Signa-Gründer sitzt derzeit in der Justizanstalt Innsbruck in Untersuchungshaft. Er hofft auf eine Änderung: Am Mittwoch wird am Landesgericht Innsbruck über seinen Antrag auf eine Fußfessel verhandelt. Benko will die Haft künftig in einer Wohnung statt hinter Gefängnismauern verbringen.
Der 49-Jährige hat einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest gestellt. Sein Anwalt Norbert Wess bestätigte diesen Schritt ebenso wie das Landesgericht Innsbruck – das berichtet der ORF. Die Haftprüfungsverhandlung findet heute unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Für den möglichen Hausarrest wurden bereits konkrete Vorbereitungen getroffen. In Innsbruck soll eigens eine rund 60 Quadratmeter große Wohnung angemietet worden sein. Zum Vergleich: Er bewohnte bis zur Inhaftierung eine dreistöckige Luxus-Villa mit mehreren Hundert Quadratmetern.
Sein Verteidiger argumentiert, dass sich der ehemalige Immobilienunternehmer außerhalb der Justizanstalt besser auf die bevorstehenden, komplexen Gerichtsverfahren vorbereiten könne.
Doch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellt sich gegen eine Fußfessel. Laut "Kurier" hat sie eine sechsseitige Stellungnahme eingebracht, in der sie sich gegen den elektronisch überwachten Hausarrest ausspricht.
Erst Ende September wurde Benko am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida rechtskräftig zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt.
Weil er durch seine bisherige Untersuchungshaft bereits zwei Drittel dieser Strafe verbüßt hatte, wurde er aus der Strafhaft bedingt entlassen. In Freiheit kam der Tiroler allerdings nicht: Unmittelbar danach wurde die Untersuchungshaft fortgesetzt.
Die Ermittlungen rund um den Zusammenbruch des Signa-Immobilienkonzerns laufen weiter. Die WKStA untersucht mittlerweile 17 unterschiedliche Sachverhalte. Benko selbst ist dabei nicht in allen Ermittlungssträngen Beschuldigter.
Viel Zeit bis zum nächsten Gerichtstermin bleibt dem ehemaligen Signa-Chef nicht. Bereits am 4. und 5. November muss er sich am Landesgericht Innsbruck erneut vor Gericht verantworten. Dieses Mal geht es um Vorwürfe des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida.
Ob Benko die Vorbereitung auf diesen Prozess in seiner Zelle oder in der angemieteten Wohnung verbringen darf, hängt nun von der Entscheidung über seinen Antrag ab.
Sollte das Landesgericht eine Entscheidung treffen, kann dagegen noch Beschwerde beim Oberlandesgericht Innsbruck eingebracht werden.