Streit um Geld nach dem Auszug

Tiefkühler nicht abgetaut – Mieter soll 2.800 € zahlen

Für die Rückgabe richtete Manfred Gruber seine Wohnung perfekt her. Ein Detail hat er vergessen – mit großen Folgen.
Michael Pollak
21.11.2025, 20:30
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Es ist ein Moment, der viele Mieter zittern lässt. Bei der Wohnungsrückgabe geht die Angst um: Gibt es versteckte Kratzer, die man nicht korrigiert hat, neue Flecken an der Wand oder Einschnitte im Boden?

Manfred Gruber (Name geändert) hat sich penibel vorbereitet. Laut Übergabeprotokoll ist alles (fast) perfekt in seiner Altbauwohnung mit Terrasse in Wien. Eingangstüre, Waschbecken, Silikonleiste – alles wird notiert. "Im Protokoll dokumentierten Mieter und Hausverwaltung Raum für Raum den Zustand der Wohnung, etwaige Schäden und zurückgelassene Gegenstände", so die Mietervereinigung.

Änderungen dürften eigentlich nicht sein, aber...

Der 45-Jährige hat einige Details in der Immobilie selbst installiert (schwarze Armaturen, Glaswand im Badezimmer, Waschmaschine), doch – so wurde es ausgemacht – die werden alle vom Nachmieter übernommen.

Es scheint gut zu laufen bei der Übergabe in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus, Manfred Gruber erwartet sich seine 2.800 Euro Kaution (drei Monatsmieten) zurück. Nach Ende des befristeten Mietvertrags (dreieinhalb Jahre) übergibt er die 60-Quadratmeter-Wohnung ordnungsgemäß an die Hausverwaltung.

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Doch dann der Schock, zwei folgenschwere Probleme werden geortet: "Ein nicht abgetautes Gefrierfach und eine gerissene Silikonfuge in der Küche wurden beanstandet", erfährt "Heute" von der Mietervereinigung. Vorschäden wie Kratzer im Boden waren bereits beim Einzug dokumentiert. Extrem schmerzhaft: Die Kaution wird nicht rückerstattet.

Gruber fragte mehrfach nach – ohne Erfolg. Zwei Monate nach dem Auszug reicht es ihm, er fragt bei der Mietervereinigung um Hilfe: "Wir brachten für den Mieter einen Antrag auf Feststellung der rückforderbaren Kaution bei der Schlichtungsstelle ein."

Sogar Zinsen werden jetzt gezahlt

Das zeigt Erfolg: Da vom Vermieter keine Stellungnahme kommt, muss die Kaution samt Zinsen vollständig zurückgezahlt werden.

{title && {title} } POM, {title && {title} } Akt. 22.11.2025, 09:33, 21.11.2025, 20:30
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