Es ist ein regelmäßiger Schock für einen Großteil der Mieter, doch in diesem Haus wird es zur Spitze getrieben. Jährlich, bis spätestens 30. Juni, muss die Abrechnung der Betriebskosten bei den Hausbewohnern einlangen, das ist Gesetz. In diesem Haus sind die Kosten, die darauf aufgelistet sind, immer wieder viel zu hoch. Das hat hier wohl System.
Die Geschichte spielt in einem wunderschönen, gut erhaltenen Jahrhundertwendehaus im gutbürgerlichen Bezirk Wien-Alsergrund. Es ist ein großes Zinshaus, die Mieten sind der guten Lage angepasst. Doch im Eckhaus spielt sich ein wiederkehrendes Drama ab.
Seit 14 Jahren beschweren sich immer dieselben sieben Mieter über überhöhte Kosten. Sie alle konsultieren die Mietervereinigung Österreichs, "mit durchschlagendem Erfolg: Insgesamt wurde ein Rückzahlungsbetrag von knapp 60.000 Euro erwirkt", erfährt "Heute" dort. Es sind große Summen, um die es pro Haushalt geht, bis zu 1.200 Euro pro Jahr wurden zu viel verrechnet (je nach Größe der Wohnung).
Jährlich spielt sich das gleiche Szenario ab: die Mieter melden sich bei der Mietervereinigung mit der Abrechnung, die Hausjuristin schreibt einen mahnenden Brief an die Hausverwaltung und die refundieren das Geld relativ rasch – sie lassen es also nicht auf ein Verfahren ankommen. "Die Hausverwaltung zeigte sich bisher stets an einer außergerichtlichen und raschen Lösung interessiert – sowohl bei diesem Mietshaus im 9. Bezirk als auch bei einem weiteren Objekt im 18. Bezirk", so die Mietervereinigung.
Es ist eigentlich alles sehr klar im Gesetz geregelt, "es gibt einen Katalog, was alles im Altbau als Betriebskosten verrechnet werden darf", so die Experten. Dennoch: Immer und immer wieder wird unter dem Posten "Hausverwaltung" eine überhöhte Summe verrechnet. Diese Summe ist allerdings gedeckelt: 4,47 Euro pro Quadratmeter dürfen jährlich verlangt werden.
Doch hier stellt die Hausverwaltung frech immer wieder höhere Forderungen – man schaut wohl, was durchgeht. Tipp der Mietervereinigung: "Man sollte zusätzlich auch immer den Posten 'sonstige Betriebskosten' hinterfragen, da verstecken sich häufig weitere verbotene Forderungen." Beispiel: Oft werden Reparaturen hier angegeben – für die Gegensprechanlage oder den Lift etwa – das allerdings darf nicht sein, das muss der Besitzer bezahlen. Aber da es keine Strafen gibt, probieren es Hausverwaltungen immer wieder.
Im besagten Altbau im 9. Wiener Gemeindebezirk fand man noch eine weitere Geldquelle: "Die Betriebskosten-Guthaben, die den Mietern zustehen, wurden Jahr für Jahr nicht ausgezahlt", so die Mietervereinigung zu "Heute".
Die Empfehlung an alle Mieter: Abrechnungen sollten jährlich kontrolliert werden (für Mitglieder kostenlos): "Wir unterstützen unsere Mitglieder in allen mietrechtlichen Angelegenheiten und holen ihr zu viel bezahltes Geld zurück", sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien.
Trotz der erfolgreichen Rückzahlungen besteht weiterhin ein großes Problem im Haus in Wien-Alsergrund. Die sieben Hausparteien, die ihr Geld zurückbekommen, haben alte Mietverträge. Alle anderen Verträge sind aber befristet. Diese Bewohner trauen sich nicht, Beschwerde einzulegen und zahlen wohl weiter eine überteuerte Summe an die Hausverwaltung.