Tierisch unlauter

"Irreführend" - Mehr Kontrolle bei Ware aus dem Ausland

Der Wiener Tierschutzverein fordert Nachbesserungen beim UWG, um irreführende Werbung mit Tierwohl stärker kontrollieren zu können.
Heute Tierisch
07.07.2026, 11:57
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Der Wiener Tierschutzverein, auch bekannt als Tierschutz Austria, lässt kein gutes Haar am derzeitigen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und verlangt dringend Verbesserungen. Besonders kritisiert wird, dass unter den beteiligten Einrichtungen keine einzige private Institution aus dem Kreis der großen, anerkannten Umweltschutzorganisationen oder eine österreichische Tierschutz-Organisation zu finden ist.

So wird das Wort "Tierwohl" bei der Bewerbung von tierischen Lebensmitteln wie Fleisch und Milch mittlerweile fast schon inflationär verwendet – auch dann, wenn die angepriesenen Verbesserungen, etwa bei Vollspalten-Böden, in Wahrheit nicht mehr als oberflächliche Kosmetik sind. Wer als Tierschutzverein solche Missstände anprangert, muss damit rechnen, mit sogenannten SLAPP-Klagen überzogen zu werden.

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Die UWG ist das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. In Österreich regelt es, welche Geschäftspraktiken im Wettbewerb zulässig sind und welche als unfair oder irreführend gelten. Ziel des Gesetzes ist es, fairen Wettbewerb zu gewährleisten und sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken zu schützen.

Würste mit Bärenfleisch steigern Potenz?

Ein besonders anschauliches Beispiel stammt aus dem Jahr 2025: Damals wurden Würste mit slowenischem Bärenfleisch nach Österreich importiert und mit den Worten beworben:

Ob das Bärenfleisch eine positive Auswirkung auf die Potenz hat, weiß ich nicht. Aber ein Jäger, der schon mal einen Bären erlegt hat, schwört auf die Kraft des Bärenfleischs.

Hier wäre es sinnvoll gewesen, die Werbeaussage in einem gerichtlichen Verfahren – also mittels Verbandsklage – daraufhin zu überprüfen, ob es sich um eine irreführende Geschäftspraktik nach § 2 Abs 1 Z 2 UWG handelt. Es geht konkret um die Frage, ob so ein potenzieller Kunde über ein wesentliches Merkmal des Produkts, nämlich eine angebliche potenzsteigernde Wirkung, getäuscht und zum Kauf verleitet wird.

Eine solche Verbandsklage hätte der Verein für Konsumenteninformation nach § 14 Abs. 1, 3. Satz UWG einbringen können – geschehen ist das aber nicht. Man stellt sich also die Frage, warum die Sozialpartner bei solchen Aussagen schweigen und warum der Konsumentenschutz nicht eingreift?

Der Wiener Tierschutzverein ist überzeugt: Ein zahnloses UWG schadet Menschen, Tieren und der Umwelt. Deshalb richtet er einen Appell an die Politik, das UWG rasch zu überarbeiten und große Umwelt- und Tierschutz-Organisationen stärker einzubinden.

{title && {title} } red, {title && {title} } 07.07.2026, 11:57
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