Tierische Gesundheit

Achtung! Diese Behandlung darf nur der Tierarzt machen

Tierärztliche Zahnpflege schützt Tiergesundheit und Wohlbefinden. Unqualifizierte Behandlungen bergen Risiken und sind gesetzlich verboten.
Heute Tierisch
07.11.2025, 09:08
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Die tierärztliche Zahnheilkunde ist viel mehr als nur das Entfernen von Zahnstein. Sie beginnt mit einer genauen Erhebung der Vorgeschichte, umfasst eine gründliche Untersuchung von Maul und Kopf-Hals-Bereich, setzt auf moderne bildgebende Verfahren und legt großen Wert auf Vorbeugung und die Behandlung aller Erkrankungen im Maulbereich.

Für diese Arbeit braucht es nicht nur Wissen über Anatomie und Physiologie, sondern auch ein gutes Verständnis dafür, wie Maulkrankheiten mit anderen Leiden im Körper zusammenhängen. Deshalb sind diese Tätigkeiten laut § 4 Abs. 1 Tierärztegesetz auch ganz klar den Tierärzten vorbehalten.

"Besonders häufig treten Erkrankungen des Zahnhalteapparates – insbesondere Parodontitis – auf. Unbehandelt können diese zu Schmerzen, Zahnverlust und schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen. Ein Schwerpunkt tierärztlicher Arbeit liegt daher in der Prävention und frühzeitigen Behandlung solcher Erkrankungen", betont Frühwirth, der schon seit mehr als 30 Jahren als Tierarzt arbeitet.

Auch im Vetklinikum gibt es eine Zahnklinik, die sich nur um die Zahngesundheit des Hundes oder der Katze kümmert:

Auch du kannst einen Beitrag zur Zahngesundheit deines Tieres leisten: Regelmäßiges Zähneputzen daheim hilft, Krankheiten vorzubeugen. Aber Vorsicht: Geräte wie frei erhältliche rotierende Scaler oder hochfrequente Ultraschallgeräte gehören nicht in Laienhände.

„Eine unsachgemäße Anwendung kann zu Verletzungen, Zahnschmelzschäden und erheblichen gesundheitlichen Risiken führen. Zudem entsteht der irreführende Eindruck, eine tierärztliche Behandlung könne dadurch ersetzt werden. Derartige Geräte und Anwendungen gehören ausschließlich in die Hände von praktizierenden Tierärzten“

Nur die Zahnbürste in Österreich erlaubt!

Problematisch sind auch gewerbliche Anbieter, die Zahnreinigungen bei Tieren bewerben. Solche Angebote sind in Österreich nicht erlaubt, da nur Tierärzte Zahnstein entfernen oder andere diagnostische und therapeutische Maßnahmen setzen dürfen. Die Gefahr: Falsche Methoden können Schmerzen verursachen, den Zahnschmelz schädigen oder Krankheiten überdecken.

Der Hund ist kein Mensch

Ein weiterer Punkt ist die Werbung. Viele dieser Anbieter orientieren sich an der medizinischen Zahnreinigung beim Menschen, die dort nur von Zahnärzten oder Fachpersonal gemacht werden darf. Das Bewerben von "professionellen" und "narkosefreien" Zahnreinigungen bei Tieren vermittelt ein falsches Gefühl von Sicherheit. Es gibt dabei weder eine genaue Abklärung noch eine fachgerechte Vorbeugung. Die Zahngesundheit ist aber ein wichtiger Teil des Tierwohls. Zahnprobleme und Schmerzen bleiben bei Tieren oft unerkannt und können nur durch fachkundige Diagnose und Behandlung entdeckt werden.

"Eine korrekte und professionelle Zahn- bzw. Maulhöhlenhygiene ist ausschließlich in tierärztlichen Händen möglich – in einer Praxis oder Klinik, unter Anästhesie und nach sorgfältiger Vorbereitung inklusive klinischer Untersuchung, Labor- und bildgebender Diagnostik.

Angebote durch Dritte ohne tierärztliche Qualifikation sind entweder rein kosmetisch oder greifen unzulässig in den Tierärztevorbehalt ein – damit sind sie rechtswidrig. Weiters stellen sie ein erhebliches Risiko für das Tierwohl und die Tiergesundheit dar," erklärt Frühwirth abschließend.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 07.11.2025, 09:47, 07.11.2025, 09:08
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