Neue Regeln ab 1. Juli

Trotz Verbot: Mozart-Verkäufer machen in Wien weiter

Ab 1. Juli dürfen kostümierte Mozart-Verkäufer an mehreren Plätzen der Wiener City keine Konzerttickets mehr verkaufen. Ganz verboten werden sie nicht
Wien Heute
19.06.2026, 08:19
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In der Wiener City wird es für die kostümierten Mozart-Verkäufer eng. Nach zahlreichen Beschwerden tritt mit 1. Juli ein umfassendes Verbot für mehrere zentrale Plätze in Kraft. Betroffen sind unter anderem der Stephansplatz, die Kärntner Straße, der Graben, der Stock-im-Eisen-Platz sowie der Herbert-von-Karajan-Platz vor der Staatsoper. Wer dort künftig Konzerttickets von Mozart-Verkäufern kaufen will, wird diese dort nicht mehr finden. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 700 Euro – wir berichteten.

Nun meldet sich auch das Team des "Wiener Mozart Konzert" zu Wort. Geschäftsführer Ferdinand Hutter-Germ zeigt sich grundsätzlich erleichtert, dass der Verkauf nicht komplett verschwindet.

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"Mozart-Verkäufer gibt es weiter"

"Unser Verständnis ist, dass es in Wien weiterhin Mozart-Verkäufer geben darf und darüber freuen wir uns wirklich – auch wenn sie künftig nur noch an bestimmten Plätzen gestattet sind. Am Stephansplatz – auf dem unsere Verkäufer nie gestanden sind – und am Herbert von Karajan Platz dürfen ab 1. Juli keine Mozart-Verkäufer mehr stehen."

"Rechnen mit positiven Bescheiden"

Die bisherigen Bescheide für die Verkäufer des Wiener Mozart Konzerts liefen von 1. Jänner bis 30. Juni 2026. Bereits Anfang Mai habe die Geschäftsführung neue Anträge für das zweite Halbjahr 2026 gestellt – und zwar für Herbert-von-Karajan-Platz, Neuer Markt, Michaelerplatz, Opernring 2, Albertinaplatz, Mahlerstraße/Ringstraßengalerien und Musikvereinsplatz. "Bis dato haben wir noch keine Rückmeldung seitens der MA36 erhalten. Wir rechnen aber – bis auf den Herbert von Karajan-Platz – mit positiven Bescheiden für die angesuchten Plätze", so Hutter-Germ.

Überfüllte Plätze

Gleichzeitig befürchtet das Wiener Mozart Konzert nun einen stärkeren Andrang auf jene Plätze, die weiterhin erlaubt bleiben könnten. Firmen, die bisher Bescheide für Stephansplatz und Stock-im-Eisen-Platz hatten, könnten nun ebenfalls Anträge für andere Standorte stellen. "Wir haben diesen Unmut auch mit Briefen an die WKO und den Wien Tourismus kundgetan, aber keine konkreten Antworten erhalten."

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