Wie bereits in London hallt nun auch in Berlin allerorts das piepsen der Alarmanlagen von E-Bikes der Marke "Lime" durch die Stadt. Der Grund: Auf TikTok kursieren Videos mit Titeln wie "Ganz Berlin hat Lime Methode" oder "Berlin nimmt Lime auseinander", wie man die Sperre umgehen kann – um kostenlos Rad zu fahren.
Bloß die Alarmanlage kann man dabei nicht abstellen. Der Firma ist das Problem bewusst. Eine Sprecherin stellt gegenüber der deutschen "Bild" klar: "Nutzerkonten, die sich an solchen Handlungen beteiligen, werden konsequent gesperrt".
Ob sich das "knacken" der Räder, die um 29 Cent pro Minute gemietet werden können, wirklich lohnt, sei dahingestellt. Denn der E-Motor spielt bei solchen Rädern nicht mit. Die Folge: Ständige "Klack"-Geräusche und besonders anstrengendes Treten.
Allerdings behaupten manche User eine Methode zu kennen, wie auch der E-Motor funktioniert, ohne bezahlen zu müssen. Nachvollziehbar sind die gezeigten "Tricks" in den kurzen Videos im Regelfall nicht (wohl auch aus Eigenschutz). Ob es eine solche Methode also wirklich gibt, sei dahingestellt. Die Videos sind meist mit Musik überdeckt – es bleibt also unklar, ob eine Alarmanlage zu hören wäre oder ein funktionierender E-Motor.
So oder so handelt es sich beim knacken von E-Bikes um eine Straftat. Wird ein E-Bike ohne Nutzungserlaubnis entwendet, könnte es einerseits als Diebstahl (§ 242 StGB)gewertet werden – es drohen Geldstrafen oder bei Wiederholungstätern sogar Haftstrafen bis zu fünf Jahren.
Kennt man einen "Trick" das E-Bike zu nutzen, ohne den (vollständigen) Nutzungsentgelt zu bezahlen, würde der Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB) zutreffen – was in der Praxis ebenfalls eine Geldstrafe, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren Haft bedeuten würde.
Wird das Bike in irgendeiner Form beschädigt, handelt es sich um Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Auch Betrug (§ 263 StGB) könnte zutreffen, wenn man etwa eine Möglichkeit kennt, die App zu manipulieren (Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft).
Bei einer Nutzungsgebühr von 29 Cent pro Minute für eine Nutzungsmöglichkeit inklusive funktionierendem Elektromotor scheint das Risiko einer Vorstrafe also in keinem lohnenden Verhältnis zum stehen.