Weil er eine Soldatin bedrängt und eine weitere Frau mit einer anzüglichen Bemerkung konfrontiert haben soll, musste sich ein Bundesheer-Offizier vor der Bundesdisziplinarbehörde verantworten. Die Behörde sprach von einer schweren Verfehlung und verhängte eine Geldstrafe von 5.760 Euro.
Die Vorfälle ereigneten sich 2024 bei einer internationalen Militärübung mit rund 300 Soldatinnen und Soldaten aus sechs Nationen. Der Mann war damals Oberleutnant, mittlerweile ist er zum Hauptmann aufgestiegen.
Bei einer Abendveranstaltung unter Alkoholeinfluss soll der Offizier einer Gefreiten erzählt haben, mit mehreren Frauen beim Heer sexuelle Beziehungen zu führen. Kurz darauf berührte er die Soldatin am Kinn und versuchte, sie zu küssen. Die Frau konnte dem Kuss ausweichen, indem sie den Kopf wegdrehte.
Doch damit war die Situation laut den Feststellungen der Behörde nicht beendet. Obwohl die Soldatin erklärte, einen Freund zu haben, soll der Offizier sie mit den Worten "Komm her kuscheln" aufgefordert haben, näherzukommen. Anschließend umarmte er die Frau, die mit dem Rücken zu einer Mauer stand.
Die Gefreite gab später an, sie habe dem Mann deutlich vermittelt, dass ihr die Situation unangenehm sei. Aufgrund ihrer Alkoholisierung und der körperlichen Unterlegenheit habe sie ihn jedoch nicht weggestoßen. Der Offizier soll dennoch erneut versucht haben, sie zu küssen, und mit der Hand in Richtung ihres Gesäßes gefahren sein.
Auch gegenüber einer zweiten Soldatin überschritt der Hauptmann laut Behörde Grenzen. Während eines Scharfschießens sagte er zu einer Gefreiten, deren Vorgesetzter er war: "Das ist heute nicht das einzige Scharfe."
Besonders schwer wiegt für die Bundesdisziplinarbehörde die Folge der Vorfälle: Die betroffene Soldatin strebt laut Entscheidung keine Karriere beim Bundesheer mehr an. Das sei "sehr bedrückend", heißt es.
Der Hauptmann zeigte sich laut Behörde einsichtig und führte sein Verhalten auf Alkoholkonsum zurück. Vor der Disziplinarbehörde versprach er, künftig nur noch "zwei halbe Liter Bier" zu trinken und sich "anständig zu verhalten". Trotzdem wurde gegen ihn eine Geldstrafe von 5.760 Euro verhängt.