Schlappe vor Gericht für einen 56-jährigen Oberösterreicher: Der Mann aus dem Bezirk Traun wollte sich gegen die "Luxus-Alimente"-Forderung seines Sohnes wehren. Der 20-Jährige lebt seit seinem 3. Lebensjahr in den Staaten und studiert seit 2023 an einer amerikanischen Universität, die für ihn "sowohl finanziell günstig als auch persönlich passend" ist.
Trotz Beihilfen und Krediten betragen die Studiengebühren rund 1.000 US-Dollar pro Monat, hinzu kommen laufende Kosten wie Lehrmaterialien. Eigene Einkünfte sowie einen Bezug zu Österreich hat der Student nicht. Mit Beginn seines Studiums übersiedelte er in eine auf den Namen seiner Mutter angemietete Wohnung.
Der Vater ist in Österreich hingegen ein Topverdiener mit einem monatlichen Nettoeinkommen von mindestens 20.000 Euro. Das Urteil eines kalifornischen Gerichts hatte ihn bereits bis zur Volljährigkeit seines Sohnes verpflichtet, hohe Unterhaltszahlungen sowie einen Unterhaltsrückstand von 240.375,50 US-Dollar in monatlichen Raten von 5.750 US-Dollar zu zahlen.
Denn: Je mehr die Eltern verdienen, desto mehr Unterhalt kann ein Kind verlangen, wie die "Presse" berichtet. Natürlich gibt es in Österreich auch eine Obergrenze – die von Juristen auch "Playboy-Grenze" genannt wird.
Nachdem der Sohn 18 Jahre alt wurde, verlangte er auch weiterhin Alimente – er forderte ab dem 26. November 2023 insgesamt 3.000 Euro pro Monat. Auf Grundlage des Haager Unterhaltsprotokolls komme nämlich österreichisches Unterhaltsrecht zur Anwendung.
Der Vater wandte daraufhin ein, dass der zugesprochene Unterhalt zu hoch sei und zu einer "pädagogisch schädlichen Überalimentierung" führe. Sein Sohn könne ja in Österreich (günstiger) studieren, und auch die Mutter solle mitzahlen.
Das sah der Oberste Gerichtshof (OGH) als letzte Instanz dieses Gerichtsstreits allerdings nicht so: Die Lebenserhaltungs-Kosten seien in den USA im Schnitt um 30 % höher als in Österreich. Der Sohn solle zudem an den Lebensverhältnissen des Vaters teilhaben und denselben Standard genießen, wie wenn er im Inland leben würde.
Der Unterhalt kann somit in diesem Fall über die "Luxus-Grenze" hinausgehen. 3.000 Euro seien angemessen, der Vater könne sich das leisten. Damit bleibt die Entscheidung der Vorinstanzen aufrecht: Der Vater muss seinem Sohn monatlich 3.000 Euro Unterhalt bezahlen und zudem die Kosten des Revisionsverfahrens in Höhe von 2.199,50 Euro übernehmen. Die Mutter ist zu keinem Unterhalt verpflichtet, da laut OGH in ihrem Fall kalifornisches Recht zur Anwendung kommt.