Knalleffekt bei Reform

Sozialhilfe-Integrationsphase auch für Österreicher

Der Verfassungsdienst sieht pauschal niedrigere Sozialhilfe für Schutzberechtigte kritisch und fordert sachliche Kriterien für alle.
Newsdesk Heute
24.09.2025, 19:19
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Die geplante neue Sozialhilfe steht offenbar vor einem handfesten Problem: Der Verfassungsdienst zweifelt laut einem Bericht der "Presse" (online) daran, dass es erlaubt ist, Schutzberechtigten pauschal niedrigere Leistungen zu zahlen. In der Einschätzung wird festgehalten, dass bei der Sozialhilfe Personengruppen unterschiedlich behandelt werden dürfen – aber nur dann, wenn es darum geht, ob jemand am Arbeitsmarkt vermittelbar oder arbeitswillig ist.

"Die pauschale Anknüpfung an den Schutzstatus (...) ohne Berücksichtigung der individuellen Situation, Kenntnisse und Fähigkeiten dürfte jedoch auch unter Zugrundelegung des Kriteriums der Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt kein sachliches Unterscheidungsmerkmal darstellen, das die Gewährung einer niedrigeren Sicherheitsleistung rechtfertigen kann", schreibt der Verfassungsdienst laut dem Bericht. Sonst würde man nämlich annehmen, dass diese Gruppe "generell und unabhängig von individuellen Umständen nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden kann".

Eine Regelung lasse sich eher sachlich damit begründen, "die alle (arbeitsfähigen) Personen miteinbezieht, deren Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt – aus welchem Grund auch immer – eingeschränkt ist". Das heißt, auch arbeitsfähige Staatsbürger müssten davon betroffen sein. In der "Integrationsphase" sollten Asylberechtigte weniger Leistungen im Vergleich zur vollen Höhe der Sozialhilfe bekommen – bis sie ein verpflichtendes Integrationsprogramm durchlaufen hätten. Das würde dann auch für Österreicher gelten.

Auch für österreichische Staatsbürger

Im Sozialministerium wollte man sich am Mittwoch auf APA-Anfrage vorerst nicht zum Bericht äußern. Vor rund zwei Wochen hatte die Ansicht aus dem Sozialministerium, dass die geplante "Integrationsphase" (bis zu drei Jahre) nicht nur für Zuwanderer, sondern für alle Anwärter – also auch für österreichische Staatsbürger – gelten soll, für Irritationen bei den Koalitionspartnern ÖVP und NEOS gesorgt. Wie sn.at berichtet, hieß es damals aus dem Sozialministerium, das sei schon aus Gründen der Gleichbehandlung notwendig.

Die für Integration zuständige Ministerin Claudia Plakolm (ÖVP) wies diese Idee aber sofort zurück. Auch der NEOS-Klubobmann Yannick Shetty meinte damals, diese Ansicht habe mit der Realität nichts zu tun. Während der vorgesehenen "Integrationsphase" sollen Antragsteller eine geringere Leistung, die sogenannte "Integrationsbeihilfe", bekommen. Außerdem ist geplant, dass die Auszahlung an Bedingungen wie Deutschkenntnisse oder das Absolvieren von Wertekursen geknüpft wird.

Was der Verfassungsdienst sonst noch anmerkt

Es müsse anhand von "sachlichen und überprüfbaren" Kriterien festgestellt werden, "welche Kenntnisse und/oder Fähigkeiten Bezugsberechtigte besitzen oder erwerben müssen, um die höheren Leistungen der Sozialhilfe zu beziehen", so der Verfassungsdienst. Die "Integrationsphase" dürfe jedenfalls nicht pauschal mehrere Jahre dauern. Es müsse möglich sein, "die Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt zwischenzeitig zu belegen".

Die Kriterien für die Vermittelbarkeit sollten "besonders niederschwellig gewählt werden", denn auch "Personen mit Lern- und Leseschwächen, Erkrankungen, Analphabetismus u. v. m. können am Arbeitsmarkt vermittelbar sein". "Für viele Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt" würden "keine Deutsch- oder Englischkenntnisse auf einem hohen Sprachniveau oder Ausbildungsnachweise benötigt werden". Der Verfassungsdienst verweist dabei auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, der 2019 weite Teile der unter Türkis-Blau eingeführten Sozialhilfereform aufgehoben hat.

Auch die Frage, ob die Familienbeihilfe auf die Sozialhilfe angerechnet werden darf, wurde geprüft – wie von Plakolm angekündigt. Damit würden Bezieher künftig nicht mehr beide Leistungen gleichzeitig bekommen. Es gibt "keine grundlegenden Bedenken dagegen, gewährte Geldleistungen oder Erwerbseinkommen bei der Gewährung von Sozialleistungen anzurechnen", heißt es laut "Presse" in dem Bericht. Wichtig sei nur, dass trotz Anrechnung "der Unterhalt der betroffenen Person gesichert ist".

Am Donnerstag wird die Reform der Sozialhilfe bei einer "Auftaktsitzung" erstmals auch mit Vertretern der Bundesländer besprochen, die für die Umsetzung zuständig sind. Ab 15 Uhr findet dazu ein nicht-öffentlicher Termin im Sozialministerium bei Sozialministerin Schumann (SPÖ) statt. Die geplante Reform soll mit Jänner 2027 in Kraft treten.

{title && {title} } red, {title && {title} } 24.09.2025, 19:19
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