Der Wiener Rechtsanwalt Piotr Pyka hatte im Mai 2025 Flüge für sich und einen Begleiter von Wien nach Bergamo um je 255,96 Euro gebucht. Der Abflug war für den 31. August geplant. Die Maschine hätte gegen 13.30 Uhr starten und um 14.55 Uhr in Bergamo landen sollen.
Nachdem im Laufe des Tages immer wieder Verspätungen des Abfluges mitgeteilt wurden, entschieden die Passagiere um 18.30 Uhr, vom Vertrag mit Ryanair zurückzutreten und die Flugreise nicht mehr anzutreten (bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden steht Reisenden dieses Recht zu, Anm.). Stattdessen fuhren sie mit dem Nachtzug nach Italien, um ihr eigentliches Ziel Verona zu erreichen.
Der ursprünglich gebuchte Flug kam erst am 1. September um 01.50 Uhr an – eine Verspätung von zehn Stunden und 55 Minuten. Nach EU-Fluggastrechten steht Passagieren bei so großen Verspätungen eine Ausgleichszahlung von 250 Euro pro Person sowie die Rückerstattung des Ticketpreises zu. Insgesamt forderte der Wiener daher 755,96 Euro von der Airline.
Trotz Aufforderung kam Ryanair aber der Zahlung nicht nach. Die Sache landete schließlich vor dem Bezirksgericht Schwechat. Da Ryanair im Verfahren nicht reagierte, erließ das Gericht im heurigen Jänner ein Versäumungsurteil: Die Airline muss dem Kläger 755,96 Euro plus Zinsen und die Verfahrenskosten in Höhe von 277,14 Euro zahlen.
Weil das Geld weiterhin ausblieb, beantragte der Wiener schließlich die Exekution – also die zwangsweise Eintreibung der Forderung. Das Gericht genehmigte am 11. März sowohl eine Fahrnis-, als auch eine Forderungsexekution gegen die Fluglinie: "Ich werde das Exekutionsverfahren gegen Ryanair mit derselben Genauigkeit betreiben, mit der Ryanair das Handgepäck seiner Passagiere kontrolliert", erklärt Pyka.
Bei der Forderungsexekution können dafür etwa Ansprüche, die Ryananir gegenüber Zahlungsdienstleistern, Banken oder andere Geschäftspartner hat, herangezogen werden. "Ich weiß allerdings nicht, ob Ryanair irgendwelche offenen Forderungen hat." Läuft die Forderungsexekution ins Leere, kann auf die Fahrnisexekution zurückgegriffen werden.
Hier können auch bewegliche Sachen der Airline gepfändet werden – etwa Gegenstände in Flugzeugen (Alkoholika, Parfums usw.) oder Büro-Inventar am Flughafen Wien-Schwechat. "Der Gerichtsvollzieher kann im Zuge dessen auch ein ganzes Ryanair-Flugzeug pfänden. Er darf alles pfänden, was Ryanair gehört", so Pyka.
"Es kann doch nicht sein, dass man ein Flugzeug pfänden lassen muss, damit Ryanair ein rechtskräftiges Urteil erfüllt. Fluggastrechte müssen ernst genommen werden", meint der Rechtsanwalt. Nachdem noch die Kosten für das Exekutionsverfahren in Höhe von 295,77 Euro dazu kommen, summiert sich der Gesamtbetrag laut Gericht mittlerweile auf über 1.345 Euro (inklusive Zinsen).
"Heute" fragte bei Ryanair um eine Stellungnahme in der Causa an – ein Antwort blieb allerdings trotz mehrerer Tage Wartezeit aus.