Seit dem Sommer sind die oft als aufdringlich empfundenen Mozart-Verkäufer von zentralen Plätzen in der Wiener City – wie dem Stephansplatz oder vor der Staatsoper – verbannt.
Während Stadträtin Ulli Sima für ihre Anti-Mozart-Verordnung durchaus Applaus erntete, protestieren die Betroffenen lautstark gegen das Verbot. Denn während den kostümierten Verkäufern praktisch der Garaus gemacht wurde, dürfen Fiaker, Rikschas, Tour-Guides und Verkaufsstände in der City munter weitermachen – das sorgt für Misstöne bei den Mozarts.
Auch die Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der Verordnung und dem Auslaufen der bestehenden Bewilligungen von acht Wochen sei für die Ticket-Verkäufer, hinter denen eigene Konzertveranstalter stehen, zu kurz gewesen – Events samt engagierten Künstlern waren bereits geplant, mussten dann aber teils abgeblasen werden.
Viele Firmen mussten Verkäufer feuern, eine setzte gar 14 von 22 Mozarts vor die Türe. "Wir glauben, dass das Komplettverbot unverhältnismäßig und somit ungerecht ist, gegen die Gleichberechtigung verstößt und die Übergangsfrist auch viel zu kurz war", sagen die Anwälte Zaid und Bettina Rauf – und sorgen nun für ein juristisches Nachspiel.
Sie fordern die Aufhebung der Verordnung und bekämpfen Teile der Verordnung als gesetzwidrig. Die Causa liegt inzwischen beim Verfassungsgerichtshof, wo Höchstrichter jetzt den Taktstock übernehmen – und wohl schon bald einen Schlussakkord setzen.