Nach dem jüngsten Riss einer Rehgeiß in Kärnten wird wieder heftig über die sogenannte virtuelle Leine diskutiert. Seit rund einem halben Jahr ist diese Regelung in Kraft. Sie soll ausgebildeten und folgsamen Hunden erlauben, sich ohne echte Leine frei zu bewegen. Durch die Änderung der Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung im Oktober des Vorjahres hat sich aber kaum etwas verändert, sagt der Kärntner Jagdaufseher-Verband. "Eine virtuelle Leine heißt in der Realität einfach nur gar keine Leine", stellt Landesobmann Bernhard Wadl klar.
Immer wieder bekommt der Verband Berichte und Fotos von gerissenen Wildtieren. "Diese Hunde wurden alle an der virtuellen Leine gehalten", betont Wadl. Das Problem sei also keineswegs kleiner geworden. Das zeigt auch eine Aktion der Jagdaufseher für ihre Mitglieder: Um Hundehalter in sensiblen Gebieten bitten zu können, ihre Vierbeiner an die echte Leine zu nehmen, wurden Infotafeln in drei Sprachen produziert. Man dachte, ein paar hundert würden reichen. Mittlerweile wurden schon 2.200 Stück produziert, die jetzt in den Kärntner Wäldern hängen.
Für die "virtuelle" Leine muss der Hund nachweislich gut ausgebildet sein und auch einen Sachkundenachweis erbracht haben. So wollte man Wildtierschutz, aber auch die Freiheit für Hunde kombinieren.
„Wir wären mit der virtuellen Leine einverstanden, aber sie funktioniert einfach nicht“
Ein positiver Punkt der neuen Regelung ist, dass es erstmals eine einheitliche Vorgabe für ganz Kärnten gibt. Früher hat jede Bezirkshauptmannschaft eigene Verordnungen erlassen. "Wir wären mit der virtuellen Leine auch einverstanden, wenn sie funktionieren würde. Sie funktioniert aber nicht und wird nie funktionieren", so Wadl. Das läge auch daran, dass viele Hundehalter gar nicht wissen, was eine virtuelle Leine überhaupt ist.
Am Ende habe man einen politischen Kompromiss geschaffen, der niemandem helfe. "Ich jage in den Nockbergen. Immer wieder sehe ich dort Hunde – und ein paar Minuten später auch ihre Halter mit der virtuellen Leine", erzählt Wadl. Gesetzlich ist es einem Jäger erlaubt, einen wildernden Hund zu erschießen. Für den Jagdaufseherverband ist das aber keine Lösung. Man weiß, dass Tiere, die wildern, daheim die liebsten Familienhunde sein können. Die Trauer ist dann oft groß – genauso wie die Aufregung in den Medien, falls tatsächlich mehr Hunde getötet würden.