"Sind nicht mehr in 1960ern…"

Wiener beschimpft Chinesen rassistisch, geht in Häf’n

Trotz offener Bewährungsstrafen und einer Fußfessel ging ein Wiener auf zwei Jugendliche los, beschimpfte sie rassistisch. Nun soll er ins Gefängnis.
Christian Tomsits
07.10.2026, 05:30
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Mit seiner 13-jährigen Tochter saß ein vorbestrafter Wiener (35) am 20. März beim Abendessen im Wiener Donauzentrum im Gastgarten eines bekannten Kebap-Lokals, will dort nach dem gemeinsamen Shoppen "zwei bis drei Spritzer" getrunken haben. Vor versammelter Gästeschar sei es dann zum üblen Rassismus-Skandal gekommen, der den 35-Jährigen am Dienstag nicht zum ersten Mal auf die Anklagebank brachte.

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Als zwei Burschen (15, 16) am Tisch vorbeigingen, habe er zum Mädchen gemeint. "Schau dir diese Talahons an". Die beiden Freunde, die sich vom Gymnasium kannten, sprachen den Mann auf die unpassende Bemerkung an – da zuckte dieser völlig aus.

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Den zweiten Burschen – einen in Wien geborenen Chinesen – schimpfte er ausfällig als "Schl*tzaug" und baffte ihn an, er sollte "zurück nach Hause gehen". Doch damit nicht genug: "Er drohte uns sogar mit dem Abstechen", schilderte der zweite Schüler, der anschließend die Polizei verständigte, "weil es sich nicht richtig angefühlt hätte, nichts zu tun".

Kurz darauf wurde der Wut-Wiener von Beamten festgenommen. Vor Gericht versuchte der sechsfach Vorbestrafte, den Burschen die Schuld zuzuschieben. "Sie haben meine Tochter beschimpft", behauptete er. Er habe lediglich gerufen, "dass ihnen eine Watsch’n gehört". Aber: Die rassistische Bezeichnung sei so gefallen und das tue ihm auch leid.

"Wissen Sie, wir sind nicht mehr in den 1960er-Jahren", brachte ihm die Richterin die Strafbarkeit rassistischer Äußerungen bei. "Sie sind der Ältere, die Burschen waren gerade einmal 15 und 16 Jahre. Das geht so nicht", machte sie mit dem Wiener kurzen Prozess und sprach ihn wegen Beleidigung, gefährlicher Drohung und Ehrverletzung schuldig. Insgesamt bekam er wegen offener Bewährungsstrafen 22 Monate Haft aufgebrummt – ob er die Fußfessel behalten darf, ist unklar.

ct,07.10.2026, 05:30
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