Ein paar Infusionen gegen Rückenschmerzen schmerzen einen pensionierten Patienten nun finanziell. Herbert S. (82) aus der Wiener Donaustadt hatte sich "aus Dummheit" beim privaten Rheumatologen behandeln lassen und geglaubt, der Spezialist könne ihm besser helfen als sein Hausarzt.
Doch für vier einzeln erhaltene Infusionen – die er kostenfrei bei jedem Kassenarzt bekommen hätte – muss er nun nachträglich ordentlich brennen. Ihm flatterte eine Rechnung über satte 1.255 Euro ins Haus. "Das war mir viel zu viel", so der 82-Jährige zu "Heute".
Doch sein verärgerter Anruf beim Wahlarzt mit Bitte um Preisreduktion verlief nicht nach Wunsch, der Arzt klagte. Auf Anraten seines Anwalts ging Herbert S. vor Gericht einen Vergleich ein: Man einigte sich auf 1.000 Euro Honorar. Hinzu kamen aber noch 1.604 Euro an Anwaltskosten. Pflichtbewusst zahlte der Pensionist alles ein.
Doch die Tropf-Posse geht noch weiter: Drei Monate später kam ein Brief vom Gericht mit einer Exekutions-Androhung. Trotz sofort eingereichtem Widerspruch (er hatte ja bereits bezahlt), wurden ihm am 1. April (kein Scherz!) 1.000 Euro von der Pension gepfändet.
Sein Anwalt reagierte entsetzt: "Können die ned lesen am Gericht?". Nun muss der Wiener das Geld per Rekurs zurückholen – dadurch fallen ihm erneut Kosten an. "So blöd muss man mal sein", ärgert sich der Pensionist vor allem über sich selbst und legt sich fest: "Zum Privatarzt geh i nie wieder".