Der Fall um die als "Orgasmus-Päpstin" bekannte Ex-Lehrerin aus Oberösterreich sorgt für das nächste juristische Kapitel: Nach den Entscheidungen der unteren Instanzen beschäftigt die Causa nun auch den OGH.
Ausgangspunkt des Wirbels war wie berichtet ihr Auftreten in sozialen Netzwerken. Dort spricht die Pädagogin auf einem öffentlich einsehbaren Profil offen über Sexualität und gab Tipps für mehr Lust im Liebesleben. Die Bildungsdirektion zog daraufhin Ende 2023 die Reißleine und sprach die fristlose Entlassung aus.
Das Oberlandesgericht Linz kam inzwischen zum Schluss, dass diese Entlassung so nicht halten kann und rechtlich als Kündigung zu werten ist. Für die Betroffene bedeutete das zumindest einen Teilerfolg: Geld aus der Kündigungsfrist steht ihr zu.
An eine Rückkehr vor die Klasse ist trotzdem vorerst nicht zu denken – die Schultür bleibt für sie weiter zu. Damit will sie sich aber nicht abfinden. Ihr Anwalt Marcus Hohenecker legt am Donnerstag Beschwerde beim OGH ein.
"Meine Mandantin freut sich sehr, dass die Entlassung aufgehoben wurde. Sie will aber weiterhin als Lehrerin arbeiten können", sagt er gegenüber der "Krone". Ein mündliches Verfahren werde es nicht geben, das Urteil bekomme er schriftlich. Beantwortet werden müsse, "wieweit das Weisungsrecht vom Arbeitgeber in den privaten Bereich eingreifen darf. Dazu gibt es noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung", so Hohenecker.