"Möglichkeiten ausgeschöpft"

Wirbel um Fäkalien-Wohnung – so reagiert jetzt die BH

In einem Mehrparteienhaus in Marbach an der Donau spitzt sich die Lage zu. Laut BH habe man alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.
Erich Wessely
02.09.2025, 18:31
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Weiter Wirbel um ein Mehrparteienhaus in Marbach/Donau (Melk). Wie berichtet, hatte sich am Freitag die Situation zugespitzt: "Die Situation ist leider eskaliert, weil die Dame ihr Klo mit Plastikmüll so verstopft hatte, dass Urin in den unteren Stock durchsickerte", so Unternehmer Peter Lechner, der die Immobilie vermietet, über eine seine Mieterinnen.

"Es macht mich traurig, dass nun die Jungmutter mit zwei Kindern im Erdgeschoß in Fäkalien versinkt", so Lechner – "Heute" berichtete hier. "Die Polizei sprach ein Betretungsverbot für die obere Wohnung aus, die BH reagiert nicht, dabei muss ein Putztrupp dringend rein."

Weil das Bad im Erdgeschoß nicht benutzbar ist, mussten die Kinder zwischenzeitlich sogar bei Verwandten unterkommen.

Er stehe mit der BH intensiv in Kontakt, versicherte Bürgermeister Peter Grafeneder (VP), die Reinigung des Objekts sollte in den nächsten Tagen in Gang gesetzt werden. Für Lechner drängt aber die Zeit: "Diese Verzögerung ist doch unzumutbar."

Die Mieterin im ersten Stock wurde laut Lechner nach dem Eingreifen der Gemeindeärztin nach Mauer überstellt. Ob sie wieder in die Wohnung zurückkehrt, sei unklar – der Unternehmer ortet in dem Fall auch zu wenig Unterstützung seitens der Behörden.

Auf "Heute"-Anfrage reagierte jetzt die zuständige Bezirkshauptmannschaft Melk in einem schriftlichen Statement wie folgt: "Bezugnehmend auf Ihre Anfrage wird seitens der Bezirkshauptmannschaft Melk mitgeteilt, dass derzeit Fachkräfte für Sozialarbeit, Mitarbeiter der Sozialen Verwaltung sowie jüngst auch der Gesundheitsabteilung mit dem gegenständlichen Fall befasst sind."

Grundsätzlich müsse in derartigen Fällen eine differenzierte Betrachtung angestellt werden: "Es ist zum einen die privatrechtliche Vermietung und zum anderen die öffentlich-rechtlich gebotene und erforderliche Unterstützung zu unterscheiden."

"Sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft"

Zur privatrechtlichen Vermietung "lässt sich feststellen, dass zur Erhaltung und Benützung von Mietgegenständen zumeist ausführliche Mietverträge abgeschlossen werden, welche unter anderem auch die Möglichkeiten eines Vermieters bei unsachgemäßer Benützung des Mietgegenstandes regeln. Im Falle eines Schadens am Mietgegenstand oder am Eigentum Dritter ist auf den Zivilrechtsweg zu verweisen. Eine Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden ist in diesen Fällen gesetzlich nicht vorgesehen".

Abschließend heißt es: "Zur öffentlich-rechtlichen Unterstützung der Betroffenen kann festgehalten werden, dass seitens der Bezirkshauptmannschaft Melk sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und in die Wege geleitet wurden."

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