Verfassungsjurist erklärt

Wöginger-"Verurteilung wahrscheinlicher als Freispruch"

August Wöginger wurde von der WKStA angeklagt! Verfassungsjurist Heinz Mayer erklärt, was das für den Klubobmann und auch die ÖVP bedeutet.
Newsdesk Heute
16.05.2025, 08:53
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Am Donnerstag schlug der Polit-Hammer ein: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat beim Landesgericht Linz eine Anklage gegen den Nationalratsabgeordneten August Wöginger und zwei Beamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt eingebracht.

Der ÖVP-Klubchef wird als sogenannter Bestimmungstäter wegen mutmaßlichen Missbrauchs der Amtsgewalt bzw. Anstiftung zum Amtsmissbrauch angeklagt. Er soll dazu im Jahr 2017 für einen Parteifreund beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid interveniert haben. Es ging dabei um die Besetzung eines Vorstandspostens im Finanzamtes Braunau Ried Schärding (FA BRS).

August Wöginger weist die Vorwürfe zurück: "Ich habe zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission, die entschieden hat, genommen." Deswegen will er vorerst keine persönlichen Konsequenzen aus der Affäre ziehen. Er wird Klubobmann der Volkspartei bleiben und sein Mandat weiter ausüben. Rein juristisch steht dem nichts im Wege, die Frage der Außenwirkung ist eine ganz andere.

"Kann nur moralische Maßstäbe anlegen"

Der renommierte Verfassungsjurist Heinz Mayer spricht im "Ö1 Morgenjournal" von einer ernsten Sache: "Eine Anklage heißt, dass die Anklagebehörde, in diesem Fall die WKStA, zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist."

Der Mitinitiator des Anti-Korruptions-Volksbegehrens vor einigen Jahren verdeutlicht: "Der Betroffene muss sich überlegen, ob er sich das antut oder seiner Partei antut, dass er als angeklagter Funktionär seiner Partei und auch der Republik vor dem Strafrichter steht."

Doch auch er hält fest: "Solange jemand nicht verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung. Und wenn er angeklagt ist, sie gilt noch immer. Ich kann also an dieses Verhalten keine rechtlichen Konsequenzen knüpfen, sondern nur moralische Maßstäbe anlegen."

"Null Zweifel an seiner Redlichkeit"

So hält es auch die ÖVP. Bundeskanzler Christian Stocker gibt in knappen Worten die türkise Linie vor: "Klubobmann August Wöginger hat weiterhin unser vollstes Vertrauen".

Wortreicher äußerte sich Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in der ZIB2 Donnerstagnacht: "Ich bekenne mich zu Gust Wöginger. Ich habe null Zweifel an seiner Redlichkeit und Integrität. Ganz im Gegenteil. Ich kenne ihn als sehr redlichen, engagierten und ehrlichen Politiker. Deswegen kann er jetzt auch auf unsere Unterstützung bauen."

Ich bitte Sie, den Rechtsstaat zu respektieren. Eine Anklage ist keine Verurteilung. Lassen wir den Rechtsstaat Rechtsstaat sein, dort sollen unabhängige Gerichte und die Justiz entscheiden. Es ist nicht unsere Aufgabe, hier ein Urteil zu fällen.

Und die Koalitionspartner?

Nach außen hin, geben sich sowohl SPÖ und NEOS zurückhaltend, Querschüsse gegen den Koalitionspartner gibt es keine.

Roten sehen noch keine rote Linie überschritten: Man habe "vollstes Vertrauen in die österreichische Justiz", der Umgang mit der Situation obliege dem ÖVP-Klubobmann.

Für August Wöginger gilt die Unschuldsvermutung!

Die NEOS bezeichnen die Anklage als "gewichtigen Schritt", allfällige Konsequenzen innerhalb der Volkspartei seien aber "Angelegenheit des Koalitionspartners und seines Klubobmanns".

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 16.05.2025, 09:34, 16.05.2025, 08:53
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