Der Fall, der am Montag (20.10.) vor Gericht ein Ende finden soll, sorgte für große Erschütterung. Immer wieder soll sich eine Jugendbande aus Wien-Liesing an einer Lehrerin (29) vergangen haben. Mit brutalen Clips von Tierquälereien bis hin zu verübten Übergriffen sollen die teils schwerkriminellen Burschen die junge Frau massiv eingeschüchtert haben.
Angefangen hat alles mit einer harmlosen Freundschaftsanfrage eines der Burschen auf Instagram. Die Pädagogin nahm sie an, chattete ein wenig mit dem großgewachsenen 17-Jährigen, dabei sei es zuerst um schulisches, später auch mehr gegangen.
In einem schwachen Moment habe sie ihn spätabends nach dem Fortgehen einmal zu sich nach Hause eingeladen – ein folgenschwerer Fehler: "Ich hab das sehr bereut. Ich wusste, dass er in dieser Bande ist und dass das keine guten Menschen sind", so die blonde Pädagogin unter Tränen in ihrer Einvernahme.
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Tatsächlich tauchte der Jugendliche nach wenigen Wochen mit weiteren Jugendlichen in der Wohnung der Wienerin auf. Aus Angst, dass ihr Ruf durch heimlich aufgenommene Fotos zerstört werde und weil die Burschen sie bedroht haben sollen, ließ sie die Burschen in die Wohnung. "Ich hatte Angst, dass sie alles verraten. Und ich hab mich nicht getraut, nein zu sagen."
Nach Einschüchterungen sei es dann an mehreren Abenden zu Übergriffen durch die Freunde des 17-Jährigen gekommen – und zu mehreren Vergewaltigungen. Auch Diebstahl und eine folgenschwere Brandstiftung wird der Teenie-Bande, die einen Großteil der schweren Vorwürfe leugnet, angelastet.
Denn aus einer Spardose der Lehrerin verschwanden 800 Euro Bargeld, mit ihrer Kreditkarte wurden diverse Bestellungen getätigt und als die Pädagogin einmal über mehrere Tage nicht da war, zündeten die Burschen laut Anklage ihre Wohnung an – es kam zu einem Großeinsatz der Feuerwehr. Auch die Wohnungen der Nachbarn wurden dadurch zerstört.
Am Montag geht der Prozess nach den Einvernahmen der Angeklagten, des Opfers und den Aussagen von Zeugen zu Ende. Das Urteil wird für Nachmittag erwartet. Die Unschuldsvermutung gilt.