Ein tödliches Sex-Spiel in Kärnten hat nun ein juristisches Nachspiel. Ein Pensionist muss nach dem Tod seines Sexualpartners mit einer deutlich höheren Strafe rechnen. Das Oberlandesgericht Graz griff ein und bewertete den Fall strenger als noch die erste Instanz.
Während das Landesgericht Klagenfurt ursprünglich von fahrlässiger Tötung ausgegangen war, sah das OLG eine grob fahrlässige Tötung als gegeben. Damit wurde das Urteil spürbar verschärft – mit klaren Folgen für den Angeklagten.
Neben einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je sieben Euro – insgesamt 1.400 Euro – wurden auch drei Monate bedingt verhängt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Für den Pensionisten bedeutet das eine klare Verschärfung seiner rechtlichen Situation.
"Die Tat wurde rechtlich als grob fahrlässige Tötung wegen ungewöhnlicher Sorgfaltswidrigkeit qualifiziert", hieß es dazu von der APA. Entscheidend war für das Gericht vor allem das Verhalten des Mannes nach der Eskalation.
Der Pensionist und das spätere Opfer hatten eine lockere Beziehung und experimentierten laut Strafantrag mit verschiedenen Sex-Praktiken. Dazu gehörte auch gegenseitiges Würgen unter Einsatz eines Knebels – eine besonders riskante Form des sogenannten Würge-Sex.
Am Tag des Vorfalls legte sich das Opfer den Knebel selbst an. Der Angeklagte zog daran, doch die Situation geriet außer Kontrolle. Der Mann erschlaffte plötzlich, fiel nach vorne und blieb regungslos liegen.
Besonders schwer wiegt laut Gericht, dass der Beschuldigte seinen Partner in dieser Situation zurückließ. Der Mann lag bewusstlos auf dem Bauch – eine Lage, die lebensgefährlich sein kann. Genau das dürfte letztlich zum Tod geführt haben.
Der Angeklagte hatte stets beteuert, sein Partner habe noch gelebt, als er die Wohnung verließ. Das Gericht folgte dieser Darstellung jedoch nicht und sah eine schwere Sorgfaltspflichtverletzung.