Reparaturkosten nach Unfall

"Zahlen nicht" – Ehepaar verzweifelt an Versicherung

Nach einem Unfall wollte eine Versicherung den Schaden am E-Bike eines Ehepaars aus Marchtrenk nicht bezahlen. Die AK schaltete sich ein - mit Erfolg.
André Wilding
06.10.2026, 09:38
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Ein Ehepaar aus Marchtrenk hatte sich 2021 zwei E-Bikes gekauft und auf Anraten des Händlers eine Fahrradversicherung abgeschlossen. Als fünf Jahre später ein Versicherungsfall eintrat, lehnte die Versicherung die Zahlung ab und begründete dies damit, dass der Versicherungsvertrag schon gekündigt worden sei.

Am 31. Mai 2026 hatte das Ehepaar einen Autounfall bei der Fahrt in den Urlaub nach Südtirol. Dabei wurde eines der beiden E-Bikes beschädigt. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub informierte das Ehepaar das Versicherungsunternehmen. Dieses antwortete, dass bei Schäden ab 250 Euro ein Kostenvoranschlag einzureichen ist.

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Versicherung wollte nicht zahlen

Der Mann brachte sein Fahrrad zur Reparatur zum Fachhändler, der laufend mit dem Versicherungsunternehmen zusammenarbeitet. Wie üblich übermittelte der Fachhändler die Reparaturkosten in Höhe von insgesamt 290 Euro direkt an das Versicherungsunternehmen.

Die Versicherung weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen mit dem Argument, dass der Vertrag bereits gekündigt worden sei. Allerdings wurde die Kündigung erst mit 1. Juli 2026 wirksam, der Unfall ereignete sich also während der Vertragslaufzeit. Daher forderte die AK Oberösterreich das Versicherungsunternehmen auf, den entstandenen Schaden umgehend zu bezahlen. Fünf Tage später hatte das Ehepaar das Geld auf dem Konto.

Tipps zum Kündigen einer Versicherung

- Ihre Kündigungsrechte und die Fristen für die Vertragskündigung finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

- Beachten Sie, dass zur Wahrung einer Kündigungsfrist die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer einlangen muss. Das Absenden am letzten Tag der Frist reicht nicht aus.

- Schicken Sie die Kündigung vorab per Mail und aus Beweisgründen zusätzlich eingeschrieben mit Rückschein.

- Im Kündigungsschreiben muss Name und Adresse des Versicherungsunternehmens und des/der Versicherungsnehmer:innen stehen, die Polizzennummer und der Zeitpunkt der Kündigung. Wissen Sie diesen nicht, dann verwenden Sie den Zusatz "zum nächstmöglichen Termin".

- Ersuchen Sie im Kündigungsschreiben um eine Kündigungsbestätigung oder Stornopolizze, damit Sie wissen, dass die Kündigung akzeptiert wurde und wann der Vertrag endet.

wil,06.10.2026, 09:38