Fast ein Jahrzehnt lang zahlte ein Ehepaar aus dem 3. Bezirk eine deutlich überhöhte Miete für seine befristete Altbauwohnung. Mit Unterstützung der Mietervereinigung Wien (MVÖ) konnten die beiden nun eine Rückzahlung in Höhe von 63.350 Euro erkämpfen – und das in Rekordzeit.
Wie die MVÖ im Magazin "Fair Wohnen" berichtet, zogen Elias und Lea Eberl (Name geändert) 2016 in eine rund 100 Quadratmeter große Altbauwohnung im Hochparterre. Der Mietvertrag war auf fünf Jahre befristet und wurde zweimal um jeweils drei Jahre verlängert. Schon damals lag der vereinbarte Mietzins über dem gesetzlich zulässigen Richtwert.
Zu Beginn des Mietverhältnisses wurden 1.122 Euro netto Hauptmietzins pro Monat verlangt, zuzüglich Möbelmiete und Betriebskosten. Umgerechnet entsprach das mehr als 11 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Der gesetzliche Richtwertmietzins für eine vergleichbare Wohnung lag im Mai 2016 bei nur 5,39 Euro – abzüglich 25 Prozent Befristungsabschlag.
Durch die im Vertrag festgelegte "Wertsicherung" stieg die Miete in den folgenden Jahren weiter an. Im Jahr 2023 zahlte das Ehepaar bereits 1.388 Euro netto für die Dreizimmerwohnung, dazu kamen 50 Euro Möbelmiete plus 200 Euro Betriebskostenpauschale – jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Im März 2025 wandte sich Herr Eberl an die Mietervereinigung. Rechtsexpertin Anna Wolfschluckner brachte das Verfahren bei der Schlichtungsstelle (MA 25) auf den Weg. Sowohl die Höhe des Hauptmietzinses als auch die Möbelmiete wurden als überhöht eingestuft.
Während solche Verfahren meist Monate dauern, kam es hier überraschend schnell zu einer Einigung: Bereits im Juni 2025 legte die Hausverwaltung im Namen der Eigentümer ein Vergleichsangebot vor, das nach kurzer Nachverhandlung angenommen wurde. Nur zwei Monate nach Antragstellung erhielten die Mieter ihre Rückzahlung von 63.350 Euro.
Entscheidend für den Erfolg war, dass das Ehepaar rechtzeitig juristischen Rat eingeholt hatte. Wolfschluckner warnte die Mieter eindringlich davor, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben – ein Dokument, das Vermieter bei der Wohnungsrückgabe häufig vorlegen. Darin heißt es oft, dass sämtliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis abgegolten seien. Rechtlich gesehen dürfen Vermieter die Rückgabe einer Wohnung nicht von einem solchen Verzicht abhängig machen.
Die MVÖ empfiehlt allen Mietern, bei der Wohnungsrückgabe nichts ungeprüft zu unterschreiben. Wer unsicher ist, sollte eine Vertrauensperson mitnehmen und im Zweifel die Mietervereinigung oder rechtliche Beratung einschalten.