"Es ist mein absoluter Wohntraum", sagt die junge Frau zu "Heute". Sarah F. ist frustriert (sie will anonym bleiben, um ihre Wohnungssuche nicht zu beeinträchtigen). Die 23-Jährige hat einen neuen Job, will aus ihrer Heimat im Speckgürtel Wiens in die Großstadt ziehen.
"Ich habe mich in das eine Grätzel in der Donaustadt verliebt", sagt sie. Vorteile: Ganz viel Grün, Wasser (Alte Donau, Donauinsel und auch das Mühlwasser sind in unmittelbarer Nähe) und eine perfekte Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel.
Nach einer Internetsuche hat die Frau eine moderne Siedlung ins Auge gefasst. Endlich findet sie eine "gerade noch leistbare Wohnung" in dem Komplex. Zwei Zimmer, Balkon, hofseitig, alles im 1. Stock. Insgesamt sind es 45 Quadratmeter Wohnfläche für die monatlich 874 Euro Miete verlangt werden. Inklusive Betriebskosten, Heizung, Wasser, etc. sind es 940 Euro, die Sarah F. monatlich überweisen sollte.
Die Wohnung sprengt fast das Budget der Frau, doch sie will die Wohnung sehen. Ihr Wunsch ist immer noch, in diese Region zu ziehen. Die Angestellte schreibt der Maklerin in freudiger Erwartung eine E-Mail, "bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf!" F. bittet um eine Besichtigung.
Es folgt eine große Enttäuschung. In ihrer Antwort beschriebt die Maklerin, dass die betreffende Wohnung noch vermietet sei, "ein Vertragsabschluss ist also nur ohne vorherigen Besuch möglich!" Die Wohnungssucherin ist perplex, sie soll die Hälfte ihres Einkommens für eine Wohnung ausgeben, ohne sie davor gesehen zu haben.
Frech auch der nächste Satz der Antwort: "Sollten Sie interessiert sein, helfen wir Ihnen gerne weiter." Der potenziellen Mieterin wird noch erklärt, dass die Fotos in der Annonce womöglich die Realität nicht korrekt darstellen – sie könnten eventuell in einer anderen Wohnung aufgenommen worden sein.
Sarah F. gibt ihren Wohntraum immer noch nicht auf. Sie schreibt erneut an die Anbieter, fragt, ob es eine andere ähnliche Wohnung zum Ansehen gäbe. Die Antwort: Nein, derzeit nicht. Nicht einmal auf die simple Frage, von welchen Zimmern aus der Balkon betretbar ist, bekommt sie eine Antwort. Die Maklerin habe keinen Plan zur Hand.
Sarah F. bleibt also frustriert, zu viele Fragen bleiben offen. "Heute" erfährt allerdings aus der Fachgruppe der Immobilientreuhänder der Wirtschaftskammer Wien, dass es keinen Anspruch auf eine Wohnungs-Besichtigung gibt.
Was allerdings sehr wohl üblich sei, ist, dass der Makler mit dem aktuellen Mieter ein Zeitfenster ausmacht, in dem er die Immobilie herzeigen kann. Eine weitere Alternative ist eine Video-Besichtigung, die problemlos via Handy funktioniert.
Sarah F. bleibt weiterhin auf Wohnungssuche.