Die Eritreerin hatte gegen die Entscheidung der Einbürgerungskommission des Großen Rates geklagt – und bekam nun vor Gericht recht. Die Begründung der Richter: Die Ablehnung des Gesuchs sei "nicht mit dem Gesetz und der Verfassung vereinbar". Wie "20 Minuten" berichtet, spielte dabei eine Jugendsünde eine entscheidende Rolle.
Konkret hatte die damals 15-Jährige gemeinsam mit anderen Jugendlichen Eier gegen eine Hausfassade geworfen und einen Klingelstreich gemacht. Dafür kassierte sie von der Jugendanwaltschaft im Kanton Aargau einen Verweis wegen Sachbeschädigung und Unfug.
Die junge Frau kam als Baby mit neun Monaten in die Schweiz. Sie besuchte die Sekundarschule und ihre Eltern stellten im November 2022 einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung. Die Gemeinde, in der sie wohnt, lobte ihre Integration und gab ihr das Gemeindebürgerrecht. Das Gesuch wurde dann an den Kanton weitergeleitet.
Doch die Einbürgerungskommission des Großen Rates lehnte ab. Die Begründung: Während des laufenden Einbürgerungsverfahrens sei die junge Frau wegen eines Vergehens verurteilt worden. Laut § 8 Abs. 3 lit. c des Aargauer Einbürgerungsgesetzes (KBüG) sei eine Einbürgerung in so einem Fall ausgeschlossen.
Das Verwaltungsgericht sah das anders. Im Urteil vom 19. Jänner 2026, das am Montag veröffentlicht wurde, hieß es: Eine Verurteilung wegen eines Vergehens schließt die Einbürgerung nicht automatisch aus. Außerdem habe die Eritreerin damals die "geringstmögliche Sanktion" bekommen und sei seither nicht mehr auffällig geworden.
"Die Einbürgerungskommission muss die konkrete Tat, die Umstände und das Verschulden berücksichtigen und prüfen, ob zu erwarten ist, dass sich die betroffene Person künftig nicht an die schweizerische Rechtsordnung hält", so das Gericht.
Selbst wenn die Kommission meint, das Kriterium der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei nicht erfüllt, müssen alle anderen Integrationskriterien genau geprüft werden. "Erst wenn diese Gesamtwürdigung ergibt, dass das festgestellte Manko nicht durch Stärken bei anderen Kriterien ausgeglichen wird, darf die erfolgreiche Integration verneint werden", heißt es im Urteil.
In diesem Fall sei das aber nicht passiert. Die Verweigerung der Einbürgerung sei "widerrechtlich" und "willkürlich" gewesen. Die Jugendliche bekommt – sofern die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt wird – das Kantons- und Gemeindebürgerrecht zugesprochen.