Der Fall einer 62-jährigen Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen (D) nimmt eine neue Wendung. Die Staatsanwaltschaft Duisburg wirft der Frau Betrug und Urkundenfälschung vor. Besonders auffällig sind zwei Bescheinigungen, die Ermittler bei einer Durchsuchung ihres Hauses sicherstellten.
Mit den Dokumenten wollte die Pädagogin offenbar ihre gesundheitliche Eignung zum Tauchen nachweisen. Laut Staatsanwaltschaft soll sie die Bescheinigungen selbst hergestellt haben. Als Ausstellerin war eine Ärztin angegeben. Das Problem: Diese Medizinerin existiert laut den Ermittlern gar nicht.
Die Frau war am Berufskolleg Wesel beschäftigt, stand aber seit August 2009 nicht mehr vor einer Klasse. Über einen Zeitraum von 16 Jahren meldete sie sich immer wieder krank und erhielt trotzdem weiterhin ihre vollen Bezüge.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll die Lehrerin ihre Dienststelle absichtlich über ihren Gesundheitszustand getäuscht haben. Die Ermittler vermuten, dass sie arbeitsfähig gewesen wäre und das auch wusste.
Die Staatsanwaltschaft geht zudem davon aus, dass die Beschuldigte tatsächlich als Sporttaucherin aktiv war. Ob und inwieweit das Rückschlüsse auf ihre Dienstfähigkeit zulässt, ist Teil der Ermittlungen.
Wie der "Spiegel" berichtet, konzentriert sich die Anklage auf zehn Krankmeldungen seit März 2021. Dadurch soll die 62-Jährige rund 248.000 Euro zu Unrecht kassiert haben. Für die Zeit davor können wegen der Verjährungsfristen keine strafrechtlichen Vorwürfe mehr erhoben werden.
Neben den Krankmeldungen beschäftigen die Ermittler weitere Aktivitäten der Beschuldigten. Bereits 2004, ein Jahr nach ihrem Einstieg in den Schuldienst, hatte sie eine Prüfung zur Heilpraktikerin absolviert.
Während ihrer langen Abwesenheit von der Schule trat sie 2012 zweimal öffentlich als Preisträgerin auf. Gemeinsam mit einer weiteren Person hatte sie eine Hautcreme weiterentwickelt und Konzepte für deren Vermarktung und Vertrieb erstellt.
Auf einem mittlerweile gelöschten Xing-Profil suchte sie außerdem nach einer Tätigkeit im Bereich Medizintechnik. Belege dafür, dass die Frau während ihrer Krankschreibung tatsächlich einen anderen Beruf ausübte, fanden die Ermittler allerdings nicht.
Öffentlich bekannt wurde der Fall im August 2025. Damals ging die Lehrerin gerichtlich gegen eine angeordnete Untersuchung beim Amtsarzt vor. Bei länger erkrankten Beamten ist üblicherweise nach drei, spätestens aber nach sechs Monaten eine amtsärztliche Untersuchung vorgesehen. Die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf hatte diese über Jahre nicht veranlasst.
Auch die Personalverwaltung geriet in den Fokus. Der zuständige Sachbearbeiter hatte mindestens 15 Jahre lang dieselbe Position inne, obwohl solche Aufgaben normalerweise regelmäßig neu verteilt werden. Gegen ihn wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Auch gegen die 62-Jährige läuft ein Disziplinarverfahren. Mittlerweile wurde sie in den Ruhestand versetzt, wogegen sie rechtlich vorgeht. Sollte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen, könnten die Folgen weit über eine mögliche Geld- oder Haftstrafe hinausgehen.
Nach deutschem Beamtenrecht verliert ein Beamter bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe seinen Beamtenstatus. Damit könnten auch die Pensionsansprüche der Frau wegfallen.
Für besonders schweren Betrug sieht das Gesetz Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Urkundenfälschung kann mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Ob es tatsächlich zu einem Strafprozess kommt, muss zunächst das Landgericht Duisburg entscheiden.
Für die Beschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.