Seit August 2009 stand sie nicht mehr vor einer Schulklasse, ihr Gehalt bekam sie trotzdem weiter: Der Fall einer 62-jährigen Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen beschäftigt nun die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen die Frau Anklage wegen Betrugs und Urkundenfälschung erhoben. Besonders brisant: Bei Ermittlungen tauchten auch zwei angeblich gefälschte Bescheinigungen für den Tauchsport auf.
Die Pädagogin war am Berufskolleg Wesel beschäftigt, meldete sich aber über einen Zeitraum von 16 Jahren immer wieder krank. Obwohl sie keinen Unterricht mehr hielt, erhielt sie weiterhin ihre vollständigen Bezüge – "Heute" berichtete.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll die Frau ihre Dienststelle bewusst über ihren Gesundheitszustand getäuscht haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass sie durchaus arbeitsfähig gewesen wäre und das auch gewusst habe, berichtet der "Spiegel".
Im Mittelpunkt der Anklage stehen zehn Krankmeldungen aus der Zeit seit März 2021. Dadurch soll die 62-Jährige insgesamt rund 248.000 Euro zu Unrecht erhalten haben.
Für die Jahre davor kann die Staatsanwaltschaft aufgrund der Verjährungsfristen keine strafrechtlichen Vorwürfe mehr erheben. Welche Erkrankungen die Frau angegeben hatte und ob dabei auch Ärzte getäuscht wurden, ist nicht bekannt.
Bei einer Durchsuchung ihres Hauses stießen Ermittler außerdem auf zwei Bescheinigungen, mit denen die Frau ihre gesundheitliche Eignung zum Tauchen nachweisen wollte. Laut Staatsanwaltschaft soll sie diese Dokumente selbst angefertigt haben. Als Ausstellerin war demnach eine Ärztin angegeben, die gar nicht existiert.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Beschuldigte tatsächlich als Sporttaucherin aktiv war. Das soll auch bei der Frage berücksichtigt werden, ob sie während ihrer Krankschreibung dienstfähig gewesen wäre.
Bereits 2004, nur ein Jahr nach ihrem Einstieg in den Schuldienst, hatte die Frau eine Prüfung zur Heilpraktikerin absolviert.
Während ihrer langen Abwesenheit von der Schule trat sie 2012 zudem zweimal öffentlich als Preisträgerin auf. Gemeinsam mit einer weiteren Person hatte sie eine Hautcreme weiterentwickelt und Konzepte für deren Vermarktung und Vertrieb ausgearbeitet.
Auf einem inzwischen entfernten Xing-Profil suchte sie außerdem nach einer Beschäftigung in der Medizintechnik. Hinweise darauf, dass sie während ihrer Krankschreibung tatsächlich einer anderen beruflichen Tätigkeit nachging, fanden die Ermittler allerdings nicht.
Bekannt wurde der außergewöhnliche Fall im August 2025. Damals wehrte sich die Lehrerin vor Gericht gegen eine angeordnete Untersuchung beim Amtsarzt.
Dabei hätte eine solche Überprüfung normalerweise schon viel früher stattfinden müssen. Bei länger erkrankten Beamten ist üblicherweise nach drei, spätestens aber nach sechs Monaten eine amtsärztliche Untersuchung vorgesehen.
Die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf hatte diese jedoch über Jahre nicht veranlasst. Das nordrhein-westfälische Bildungsministerium sprach bereits im Vorjahr von einem Fall, bei dem es sich "um ein gravierendes Fehlverhalten im Einzelfall" gehandelt habe.
Auffällig war auch die personelle Situation: Der zuständige Mitarbeiter der Personalverwaltung hatte mindestens 15 Jahre dieselbe Position inne. Normalerweise werden solche Aufgaben regelmäßig neu verteilt. Gegen den Sachbearbeiter wurde ebenfalls ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Grundsätzliche strukturelle Mängel sah das Ministerium nicht.
Gegen die Lehrerin selbst läuft ebenfalls ein Disziplinarverfahren. Sie wurde mittlerweile in den Ruhestand versetzt, wogegen sie rechtlich vorgeht.
Nun könnte sie zusätzlich ihren Beamtenstatus und damit ihre Pensionsansprüche verlieren. Nach deutschem Beamtenrecht tritt der Verlust des Beamtenstatus bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe ein.
Für besonders schweren Betrug sieht das Gesetz eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Urkundenfälschung kann mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden.
Ob es überhaupt zu einem Strafprozess kommt, muss zunächst das Landgericht Duisburg entscheiden. Die Beschuldigte hat sich laut Staatsanwaltschaft bislang nicht zu den Anschuldigungen geäußert. Ihr Anwalt war für eine Anfrage des "Spiegel" nicht erreichbar.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die 62-Jährige die Unschuldsvermutung.