Sie war verbeamtet, doch unterrichtet hat sie laut "BILD" schon ewig niemanden mehr: Seit dem Jahr 2009 ist eine Lehrerin aus Duisburg durchgehend im Krankenstand. Grund dafür seien psychische Probleme, wie sie angibt.
Trotz der langen Abwesenheit bekam sie weiterhin ihr volles Gehalt – laut Besoldungstabelle zwischen 5.051 und 6.174 Euro monatlich. Möglich macht das die Sonderstellung von Beamten in Deutschland: Während Angestellte bei längerer Krankheit irgendwann weniger Geld bekommen, werden Beamte unbefristet weiter voll bezahlt.
Ein Amtsarzt, der den Gesundheitszustand überprüft, wurde erst heuer – also 16 Jahre später – eingeschaltet. Dagegen wollte sich die Pädagogin wehren. Sie klagte, dass eine Untersuchung nach so langer Zeit nicht mehr gerechtfertigt sei. Doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf sah das anders und wies die Klage ab.
Die Begründung: Dienstherr und Allgemeinheit hätten "ein berechtigtes Interesse daran, dass hoheitliche Aufgaben nur von Beamten wahrgenommen werden, die zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten physisch und psychisch dauerhaft in der Lage sind, aber auch daran, dass Beamte, die dienstfähig sind, ihren Dienst auch tatsächlich versehen und nicht ohne Dienstleistung vollalimentiert werden."
Ein Amtsarzt wird daher nun prüfen, ob die Frau tatsächlich dienstunfähig ist. In diesem Fall würde sie nicht ihr volles Gehalt bekommen, sondern eine Pension. Dies würde laut "BILD" aber niedriger ausfallen. Auch die Kosten für das Verfahren muss die Lehrerin zahlen.