"Schwarz verdiene ich ja viel mehr" – diese Aussage bei einem Kontrolltermin beim Arbeitsmarktservice (AMS) gegenüber einem Berater hatte für eine junge Frau in der Steiermark ein ernstes Nachspiel – sie landete nämlich vor Gericht.
Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, soll die Frau bei einem AMS-Termin über Schwarzarbeit geplaudert haben und das, obwohl sie gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog. Laut dem AMS-Mitarbeiter erzählte die Frau freimütig, dass sie alles mache – vom Arbeiten im Weingarten bis hin zum Arbeiten auf dem Dach. Nur Kellnern würde sie nicht.
Der AMS-Berater war von dem Geständnis der jungen Dame sichtlich überrascht und wollte die Aussage schließlich im Beisein einer Vorgesetzten niederschreiben, heißt es in dem Bericht. Doch die arbeitslose Frau zeigte sich plötzlich ganz wortkarg und wollte ihre Aussage über Schwarzarbeit nicht mehr wiederholen – der Fall war da aber schon längst in Bewegung geraten.
Vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz beteuerte die Angeklagte dann ihre Unschuld. Es sei alles ein "Missverständnis" gewesen. Auf die Frage, warum sie keinen Job finde, habe sie geantwortet: "Ich habe gesagt: 'Ich tue eh und mache.'" So arbeite sie etwa bei ihrer Großmutter und außerdem würde es zu Hause Arbeit im Weinbau geben, so die "Kleine Zeitung".
Außerdem sei sie bei dem AMS-Termin damals aus persönlichen Gründen emotional sehr aufgewühlt gewesen, heißt es in der Tageszeitung weiter. "Ich habe nie gesagt, dass ich Geld dafür bekomme. Hätte ich Geld schwarz verdient, dann hätte ich nicht mein Auto verkaufen müssen und meine Wohnung verloren", zitiert die "Kleine Zeitung" die Angeklagte.
Als die Richterin von ihr wissen wollte, warum der AMS-Berater etwas Anderes bzw. Falsches protokollieren hätte sollen, wusste die junge Frau keine Antwort. Auf die Frage, ob sie ohne Anmeldung je gearbeitet habe, antwortete sie mit einem klaren "Nein".
Im Video: AMS-Chef Kopf im "Heute"-Interview
Am Ende kam es zu einer überraschenden Wende: Weil die Frau bisher unbescholten war, bot ihr die Richterin laut "Kleine Zeitung" eine Diversion an – also eine außergerichtliche Einigung. 1.000 Euro Teilschadensgutmachung ans AMS, 480 Euro Strafe (60 Tagsätzen zu 8 Euro) und 80 Euro Gerichtskosten.
"Würden Sie das annehmen?" wollte die Richterin von der Angeklagten wissen. "Ja, ich übernehme die Verantwortung, dass das missverständlich gelaufen ist", wird die junge Frau in der Tageszeitung zitiert. Ein Schuldeingeständnis ist das allerdings nicht. Die Verantwortung zu übernehmen, bedeutet nicht automatisch, dass sie sich schuldig bekennt.