Das Landesgericht in Heilbronn (Baden-Württemberg) hat einen Mann zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der 27-Jährige hatte sich als Stellvertreter für andere bei theoretischen Führerscheinprüfungen ausgegeben und diese bundesweit für die eigentlichen Prüflinge abgelegt.
Laut einer Gerichtssprecherin wurde er wegen banden- und gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten jeweils in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht an, dass fast 18.000 Euro, die er durch die Taten verdient hat, eingezogen werden.
Der Angeklagte, Jahrgang 1996, hat im Prozess ein Geständnis abgelegt. Dadurch konnte die Beweisaufnahme deutlich verkürzt werden. Das Strafmaß entspricht der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und vier Monate Haft verlangt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Insgesamt geht es um 31 Fälle. Entweder hat der Angeklagte selbst oder von ihm organisierte andere Stellvertreter die Theorieprüfung für fremde Personen gemacht. Wegen dieser Vorwürfe sitzt der Mann bereits seit Juni in Untersuchungshaft. Wie das Gericht weiter bekannt gab, startet am 9. April der Prozess gegen fünf weitere führende Mitglieder der Bande.
Unter ihnen sind auch zwei Fahrschulbesitzer. Sie sollen durch die Stellvertreterprüfungen mehr als 179.000 Euro eingenommen haben.