Ein Einsatz zum Schutz der Umwelt – und ein Streit, der bis heute nicht gelöst ist. In der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" wurde am Wochenende ein Fall aus Gainfarn im Bezirk Baden aufgegriffen, der die Freiwillige Feuerwehr seit Jahren beschäftigt.
Am 16. Juli 2018 kippte in der Johannesgasse in Gainfarn eine landwirtschaftliche Arbeitsmaschine um. Dabei wurde ein Spritzmitteltank beschädigt, Pflanzenschutzmittel lief aus und versickerte im Erdreich. Rund 20 Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Gainfarn rückten damals aus – auf Anordnung der Bezirkshauptmannschaft Baden. Sie pumpten das Mittel ab und trugen kontaminierten Boden ab, um eine Gefährdung des Grundwassers zu verhindern.
Der Einsatz verursachte laut Feuerwehr Kosten von 5.230,62 Euro – unter anderem für Mannschaft und Fahrzeuge der FF Gainfarn sowie externe Spezialgeräte von der Feuerwehr Baden.
Grundsätzlich gilt: Wenn etwa Öl oder Spritzmittel austreten, muss der Schadenverursacher die Kosten für den Feuerwehreinsatz übernehmen. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Baden stimmte der Feuerwehr damals zu – der Unfallverursacher müsse dafür aufkommen. Nur wenn das Geld nicht eintreibbar sei, würde die Behörde finanziell einspringen – das versicherte sie der Feuerwehr Gainfarn. Doch genau das wurde zum Problem.
Im ORF-Beitrag hieß es laut ausgiebiger Feuerwehr-Recherche, dass das Arbeitsfahrzeug gar nicht zugelassen war und kein Kennzeichen hatte. Eine allgemeine Haftpflichtversicherung für Kfz griff daher nicht. Später war der Verursacher insolvent, auch sein Masseverwalter zahlte der Feuerwehr nicht die erhoffte Summe.
Erst im März 2023 landete die Rechnung schließlich bei der Wasserrechtsbehörde der Bezirkshauptmannschaft Baden. Diese leitete den Fall an das Landwirtschaftsministerium weiter. Hier der Schock: Im Ministerium wird argumentiert, dass die Forderung bereits verjährt sei. Durch die Beauftragung der Feuerwehr sei 2018 ein zivilrechtlicher Werkvertrag entstanden, für den eine dreijährige Frist gelte. Da die Rechnung erst Jahre später gelegt wurde, sei der Anspruch nicht mehr durchsetzbar. Zudem sei die Verwaltung an Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gebunden.
Die Feuerwehr versuchte daraufhin, einen Bescheid zu erwirken, um den Rechtsweg zu beschreiten. Doch auch hier gab es eine andere Einschätzung: Laut Landesverwaltungsgericht sei damals gar kein zivilrechtlicher Werkvertrag zustande gekommen. Beim Feuerwehr-Einsatz, als das Spritzmittel laufend in die Erde tropfte, wurde nämlich kein Werklohn vereinbart.
Damit dreht sich der Fall seit Jahren im Kreis – zwischen Feuerwehr, Behörden, Ministerium und Gerichten. Der damalige Feuerwehrkommandant Michael Wallner sagt im ORF-Beitrag:
"Für unsere Feuerwehr-Größe sind die 5.230,62 Euro ein schönes Geld."
Volksanwalt Christoph Luisser kritisierte die Situation in der ORF-Sendung deutlich: "Es kann nicht sein, dass man am Ort, wo ein Notfall passiert ist, beginnen muss, herumzudiskutieren, auf welcher Rechtsgrundlage das (Anm. der Feuerwehr-Einsatz und die Kostenbegleichung) erfolgt." Das Landwirtschaftsministerium würde sich die Rosinen durch eine Verjährung der Zahlungsforderung herauspicken, so der Volksanwalt.
"Öffentliche Gebietskörperschaften müssen nicht nur sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig agieren, sondern in erster Linie auf Basis der Gesetze und der Verfassung. Das bedeutet natürlich, dass eine Forderung, die besteht, auch zu erfüllen ist." Eine Verjährung bedeute, dass eine Forderung nicht mehr einklagbar ist. Bestehen tut sie dennoch weiterhin.
Auch politisch sorgt der Fall nun für Kritik. In einer Aussendung spricht FPÖ-Ehrenamtssprecher Harald Thau von "Bürokratie-Irrsinn auf dem Rücken unserer Einsatzkräfte". Er kritisiert, dass das Ministerium die Kostenübernahme verweigere und die Feuerwehr auf der Rechnung sitzen bleibe.
Laut Thau handle es sich um "eine moralische Bankrotterklärung der Sonderklasse, wenn ein Ministerium das Engagement unserer freiwilligen Feuerwehrmänner mit der Stoppuhr der Verjährungsfrist bewertet". Die freiwilligen Feuerwehrleute würden zu jeder Tages- und Nachtzeit ausrücken und ihre Freizeit opfern, erklärt Thau weiter.
"Wenn der Staat den Feuerwehren befiehlt auszurücken, dann hat er gefälligst auch für die entstandenen Kosten geradezustehen", so der FPÖ-Politiker. Tatsächlich hatte die BH Baden selbst die Feuerwehr Gainfarn im Jahr 2018 mit jenem Einsatz beauftragt. Bis heute bleibt offen, ob die Freiwillige Feuerwehr Gainfarn den Rechnungsbetrag von 5.230,62 Euro jemals erhält – oder ob sie auf den Kosten für ihren Umwelteinsatz sitzen bleibt.