Der Fall eines schwer unterernährten Mädchens aus Tirol erschüttert derzeit das ganze Land. Die Siebenjährige wurde Ende April in die Innsbrucker Klinik eingeliefert, sie wog gerade einmal elf Kilogramm, das berichtet die Tiroler Tageszeitung (TT). Laut Staatsanwaltschaft war ihr Zustand lebensbedrohlich.
Besonders brisant: Wie jetzt bekannt wurde, war das Mädchen offenbar schon länger Behörden bekannt. Die Tiroler Bildungsdirektion bestätigt, dass das Kind keine öffentliche Schule besucht hat. Die Eltern (35 und 40 Jahre alt) hätten Heimunterricht beantragt.
Grundsätzlich ist das erlaubt - allerdings nur unter bestimmten Auflagen. Dazu gehört ein sogenanntes Reflexionsgespräch nach dem ersten Semester. "An diesem Gespräch sind üblicherweise die Erziehungsberechtigten, das Kind und die Leitung bzw. eine Lehrperson der betroffenen Schule beteiligt", erklärt Bernhard Deflorian von der Tiroler Bildungsdirektion in der TT.
Doch dieses Gespräch fand nie statt. Deshalb ordnete die Bildungsdirektion an, dass das Mädchen wieder regulär die Schule besuchen müsse. "Allerdings ohne Erfolg - die siebenjährige Erstklässlerin ist nie zum Unterricht erschienen", so Deflorian.
Auch die Kinder- und Jugendhilfe war bereits mehrfach mit der Familie in Kontakt. "Seitens des Landes Tirol kann bestätigt werden, dass die Kinder- und Jugendhilfe mehrfach mit der betroffenen Familie in Kontakt war", sagt Florian Kurzthaler vom Amt der Tiroler Landesregierung in der TT. Weitere Details nennt das Land Tirol wegen Datenschutz und Verschwiegenheitspflichten nicht.
Wie Recherchen ergaben, war das Mädchen zudem bereits vor knapp drei Jahren Patientin an der Innsbrucker Klinik. Damals wurde eine seltene Hautkrankheit behandelt. Die Therapie soll später von den Eltern abgebrochen worden sein. Laut Staatsanwaltschaft zeigte das Kind bei der neuerlichen Einlieferung neben der massiven Unterernährung auch "extreme Symptome der Hautkrankheit".
Gegen die Eltern läuft inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vernachlässigung Unmündiger. Weil Mutter und Vater zunächst nicht erreichbar waren, wurden Haftbefehle ausgestellt. Anfang der Woche stellte sich das Paar schließlich der Polizei und wurde sofort festgenommen. Am Mittwoch wurde über beide die Untersuchungshaft verhängt. Für die Eltern gilt die Unschuldsvermutung.