Wirbel an einer Mittelschule in Wien-Liesing: Ein Schreiben eines Lehrers zum Fastenbrechen (Iftar) sorgt für Diskussionen unter Eltern. Demnach wurden Eltern informiert, dass ihre Kinder am Freitag aufgrund des Endes des Ramadan vom Unterricht fernbleiben können. Voraussetzung: Die Abwesenheit müsse dem Klassenvorstand gemeldet werden.
Nicht alle zeigten Verständnis für diese Aktion. Eine Mutter, deren Kind die Schule besucht, reagierte verärgert: "Ich finde es eine Frechheit gegenüber den nicht muslimischen Kindern. Nur weil sie keine Muslime sind, sollen sie in die Schule gehen."
Besonders stößt ihr auf, dass muslimische Kinder an religiösen Anlässen freigestellt werden können. "Muslimische Kinder haben an einem christlichen Feiertag auch schulfrei", so die Kritik weiter.
Die Bildungsdirektion Wien reagierte gegenüber "Heute" auf den Vorfall und betonte, dass die üblichen Regeln gelten würden. Kinder können bei Krankheit, Arztterminen oder aus ähnlichen Gründen von den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden.
Nach Bekanntwerden des Schreibens wurde auch die Schule aktiv. In Abstimmung mit der Bildungsdirektion griff die Schulleitung ein – die ursprünglichen Informationen wurden korrigiert.
Eine generelle Freistellung vom Unterricht aufgrund des Iftar ist nicht vorgesehen. Stattdessen gelten weiterhin die bestehenden Entschuldigungsregeln für alle Schülerinnen und Schüler. An religiösen Festtagen ohne gesetzlichen Feiertag gilt grundsätzlich Schulpflicht. Feiern sollen daher in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.
Ein Fernbleiben vom Unterricht ist aber möglich – allerdings nur auf Antrag und mit Genehmigung der Schule. Dabei wird jeder Fall einzeln geprüft, entscheidend ist, ob das pädagogisch vertretbar ist.
Gibt es an diesem Tag Schularbeiten oder Leistungsfeststellungen, ist ein Fernbleiben nicht erlaubt. Auch leistungsschwache Schüler sollen möglichst am Unterricht teilnehmen. Wer ohne Antrag und Genehmigung zu Hause bleibt, fehlt unentschuldigt.