Ein entspannter Urlaub bei der Tante in Griechenland brachte einem Obersteirer jetzt jede Menge Ärger ein. Der 31-Jährige war beim AMS als arbeitslos gemeldet – meldete seinen zweiwöchigen Auslandsaufenthalt zum Jahreswechsel aber nicht.
Damit beging er einen Fehler, der nun am Bezirksgericht Bruck als versuchter Betrug verhandelt wurde. "Es war ein Fehler, aber ich habe es nicht bewusst gemacht", verteidigte sich der gebürtige Iraner laut "Kleiner Zeitung".
Er sei im Vorjahr wegen einer Körperverletzung mehrere Monate in U-Haft gesessen. "Danach ist es mir psychisch nicht gut gegangen", weshalb er zu seiner Tante nach Griechenland gefahren sei.
Richter Michael Auracher holte sich auch die Betreuerin zur Gegendarstellung. "Hat er beim Gespräch nach seinem Urlaub gesagt, dass er im Ausland war?", wollte er von der Frau wissen. Die Antwort: "Nein, das hätte ich sonst im Akt festgehalten, weil das Geld ja rückwirkend bezahlt wird und es für diesen Zeitraum dann keine Zahlung gegeben hätte."
Sie habe erst durch ein Ministeriumsschreiben vom Urlaub erfahren und daraufhin die Flugtickets angefordert und Zahlungen eingestellt. Der 31-Jährige beteuert: "Ich hab gesagt, ich war bei meiner Tante, aber sie hat das nicht verstanden". Dass diese in Griechenland lebt, konnte die Betreuerin allerdings nicht wissen.
Das Gericht hielt daraufhin fest, dass er mit seiner Unterschrift am AMS-Antrag auch den Meldepflichten zugestimmt habe – und dazu gehört eben, einen Auslandsurlaub zu melden.
Das Urteil: zwei Monate bedingt. "Dass Sie nicht bewusst der große Betrüger sind, ist klar. Aber einen bedingten Vorsatz müssen Sie sich anrechnen lassen", zitiert die "Kleine" Richter Auracher.
Der Angeklagte brauchte dann noch eine Erklärung seines eigenen Urteils: "Ich check’ das alles nicht. Nur weil ich dem AMS nicht Bescheid gebe, muss ich in den Knast gehen?"
Muss er nicht. Ein Glück für ihn, denn er hat inzwischen einen Job gefunden – "Es ist zwar nicht das, was ich gelernt hab, aber Arbeit is' Arbeit", sagte er schulterzuckend zum Richter.