Nach der Geburt ihrer Tochter schloss ein OÖ-Pärchen eine private Krankenversicherung ab. Kurz danach musste das Baby wegen einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte operiert werden.
Der Versicherer weigerte sich aber, die Kosten von fast 11.000 Euro – für den Eingriff und einen einwöchigen Aufenthalt auf der Sonderklasse – zu begleichen. Die Argumentation: Die Erkrankung sei beim Vertragsabschluss nicht bekanntgegeben worden.
Die Familie hatte das jedoch nicht gewusst. Sie war vom Makler nicht auf die Anzeigepflicht hingewiesen worden.
Da man keine Lösung finden konnte, wandten sich die Betroffenen an die Arbeiterkammer. Die Experten rieten ihnen, das Krankenhaus zu ersuchen, die erbrachten Leistungen auf allgemeiner Gebührenklasse abzurechnen. Die Konsumenten hatten großes Glück: Das Spital buchte die Forderung aus.
Laut AK-Präsident Andreas Stangl würden Fälle wie dieser zeigen, "dass private Krankenversicherungen nicht die Lösung sind". Es gelte, die öffentliche Gesundheitsversorgung – vor allem die eigenen Einrichtungen der Sozialversicherung – weiter auszubauen.
Ebenfalls bitter: Wegen einer Eileiter-Schwangerschaft wurde eine Frau notoperiert – und musste dafür Tausende Euro zahlen. Die Versicherung legte sich quer und wollte nicht zahlen.
Die Betroffene hat zwar eine Sonderklasseversicherung, die Übernahme der Kosten wurde aber abgelehnt. Die Begründung: Im Tarif waren Heilbehandlungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft nicht mitversichert. Auch diese Patientin wandte sich an die AK.