Von Luxusvilla auf 60 m²

Benko wohnt nicht bei Ehefrau – das steckt dahinter

René Benko sitzt seinen Hausarrest in einer 60-Quadratmeter-Wohnung ab, seine Familie bleibt in der Villa. Sein Anwalt erklärt den Grund.
22.10.2026, 07:40
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60 statt 320 Quadratmeter: Für René Benko (49) hat sich die Wohnsituation grundlegend verändert. Seit dem 15. Oktober verbringt der frühere Signa-Chef seinen elektronisch überwachten Hausarrest in einer kleinen Wohnung in Innsbruck. Seine Ehefrau Nathalie (43) und die drei minderjährigen Kinder leben weiterhin in der Familienvilla auf der Hungerburg.

Warum wohnt Benko ausgerechnet jetzt nicht bei seiner Familie? Sein Anwalt Norbert Wess liefert dafür eine Erklärung. Mit Eheproblemen habe die räumliche Trennung demnach nichts zu tun.

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Benko will seine Kinder schützen

Die Entscheidung, den Hausarrest nicht im gemeinsamen Haus zu verbringen, sei von Benko selbst gekommen. Sein Rechtsanwalt Norbert Wess erklärt gegenüber der deutschen "Bild":

"Nein, das war seine Entscheidung und Hintergrund war bzw. ist, dass die Privatsphäre seiner Familie und insbesondere seiner drei minderjährigen Kinder bestmöglich geschützt werden solle. Das Gericht hat unseren Vorschlag wohl auch als sehr positiv zur Kenntnis genommen."

Die Familie soll ihren Alltag damit möglichst unbeeinträchtigt fortsetzen können. Auch eine Scheidung steht nach den im Verfahren bekannt gewordenen Angaben nicht im Raum. Erst vor rund drei Wochen hatte Richter Norbert Hofer im Prozess gegen Benko aus den Akten zitiert:

"Ihre Ehefrau legt Wert darauf, dass die Ehe Bestand hat und eine Scheidung nicht in Betracht kommt."

Villa auf Hungerburg ist von Straße einsehbar

Bereits im September hatte Benko vor Gericht erklärt, warum ihm die Privatsphäre seiner Familie besonders wichtig sei. Das Haus auf der Innsbrucker Hungerburg biete nach seiner Darstellung nur begrenzten Schutz vor neugierigen Blicken.

"Meine Frau hat immer draufgeschaut, dass die Kinder so normal wie möglich aufwachsen, wir wollen Familienleben mit Privatsphäre führen. Das Haus auf der Hungerburg hat keine Mauern, ist von der Straße einsichtig. Da kann man in den Garten reinfotografieren oder ins Haus."

Deshalb soll Benko seinen Hausarrest nicht in der rund 320 Quadratmeter großen Familienvilla, sondern in einer etwa 60 Quadratmeter großen Wohnung verbringen. Wo genau sich diese befindet, ist nicht bekannt.

Benko darf Familie am Wochenende besuchen

Ganz auf persönliche Treffen mit seiner Frau und den Kindern muss der 49-Jährige trotz Fußfessel nicht verzichten. Am Wochenende darf Benko seine Familie für drei Stunden besuchen.

Unter der Woche ist es ihm gestattet, seine Unterkunft täglich einmal für eine Stunde zu verlassen. Auch der umgekehrte Weg ist möglich: Seine Angehörigen können ihn in seiner Wohnung besuchen.

Nathalie Benko verfügt über Immobilienvermögen

Wer die Kosten für Benkos derzeitige Unterkunft übernimmt, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Seine Ehefrau Nathalie verfügt jedenfalls über eigenes Vermögen.

René Benko hatte im September vor Gericht erklärt, dass sie über die Jahre neben dem Basisunterhalt auch zusätzliche Unterhaltszahlungen erhalten habe. Diese habe sie in ihre Immobilienunternehmen investiert.

Laut dem Jahresbericht 2024 verfügte ihre NB Immo GmbH über ein Anlagevermögen von 22,7 Millionen Euro. Darüber hinaus werden ihr eine rund 10.000 Quadratmeter große Finca auf Ibiza sowie wertvolle Luxusgegenstände und Schmuck zugeschrieben. Dazu zählt auch ein Ring von Harry Winston, dessen Wert mit rund 2,2 Millionen Euro angegeben wird.

Ob Nathalie Benko tatsächlich für die Wohnung ihres Mannes aufkommt, ist allerdings nicht bestätigt.

Strenge Regeln für Benkos Alltag

Beim elektronisch überwachten Hausarrest gelten in Österreich klare Vorgaben. Die Fußfessel wird hierzulande seit 2010 als Alternative zur Haft eingesetzt. Thomas Marecek, Sprecher des Vereins "Neustart", erklärt gegenüber der "Bild", wie die Überwachung grundsätzlich funktioniert:

"In einem wöchentlich erstellten Aufsichtsprofil sind die Zeiten genau festgelegt, in denen die Unterkunft verlassen werden kann. Das ist nur zum Arbeiten, zur Beschaffung von notwendigen Einkäufen, für Arztbesuche und dergleichen möglich. Darüber hinaus ist eine Stunde Aufenthalt im Freien möglich. Abweichungen von den Zeiten (z.B. wegen Staus) müssen unverzüglich der Überwachungszentrale der Justiz gemeldet werden. Im elektronisch überwachten Hausarrest herrscht auch Alkoholverbot."

Damit ist Benkos Bewegungsfreiheit trotz der Unterbringung außerhalb eines Gefängnisses deutlich eingeschränkt.

Für den ehemaligen Immobilienunternehmer bedeutet das: Der Alltag spielt sich vorerst überwiegend in seiner Innsbrucker Wohnung ab. Die Familienvilla darf er nur zu den dafür vorgesehenen Zeiten besuchen.

wil, 22.10.2026, 07:40
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